Wien - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat mit einer Verbandsklage gegen die Möbelkette Kika wegen einer irreführenden Rabatt-Aktion in zweiter Instanz recht bekommen. Kika hatte zu Weihnachten 2010 eine "Weihnachtsrabatt-Aktion" angekündigt und im Kleindruck ausgerechnet Weihnachtsbeleuchtung davon ausgenommen. Das Oberlandesgericht Wien urteilte nun, dass ein Unternehmen in seiner Werbung auf Einschränkungen seiner (Rabatt-)Aktionen ebenso auffällig hinweisen müsse wie auf die Werbeaktion selbst. (APA, 12.7.2012)