Karlsruhe - Das deutsche Verfassungsgericht wird am 12. September sein Urteil über den Euro-Rettungsfonds ESM und den Fiskalpakt verkünden. Das kündigte das oberste deutsche Gericht am Montag in Karlsruhe an. Damit lässt sich das Verfassungsgericht deutlich mehr Zeit als sonst üblich bei Entscheidungen über Eilanträge. Mit dem Urteil wird juristische Klarheit über wesentliche Teile der Maßnahmen gegen die Schuldenkrise.

Das Gesetz für den Rettungsschirm ESM hatte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen, wurde aber wegen mehrerer Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verschoben. Mit den Eilanträgen wollen die Kläger verhindern, dass der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck die Ende Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Ratifizierungsgesetze für ESM und Fiskalpakt unterzeichnet, noch bevor das Verfassungsgericht in der späteren Hauptverhandlung in der Sache entscheidet.

Klagen und Eilanträge

Mehrere Gruppen von Klägern haben gegen Maßnahmen zur Euro-Rettung Verfassungsbeschwerden eingelegt. Die Richter müssen über Klagen und Eilanträge urteilen, die unter anderem der Verein "Mehr Demokratie" um die deutsche Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD), dessen Beschwerde sich rund 12.000 Bürger angeschlossen haben, die Linken-Fraktion und der CSU-Politiker Peter Gauweiler eingereicht hatten. Sie sehen durch die Verträge die Budgethoheit des Bundestages untergraben und die Grenzen des Grundgesetzes zur Integration in Europa weit überschritten.

Der ESM soll Euro-Ländern mit bis zu 500 Milliarden Euro beistehen können. Dafür steht Deutschland mit 22 Milliarden Euro in bar und weiteren 168 Milliarden Euro an abrufbarem Kapital gerade. Mit dem Fiskalpakt verpflichten sich 25 EU-Staaten, Schuldenbremsen einzuführen.

"Es wird eine eingehendere summarische Rechtsprüfung erfolgen, für die der Senat etwas mehr Zeit benötigt", sagte Gerichtssprecherin Judith Blohm am Montag.

Zeitdruck für Gericht

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte bereits in der mündlichen Verhandlung am vergangenen Dienstag angedeutet, dass die Richter schon im Eilverfahren etwas gründlicher prüfen könnten als sonst üblich. Voßkuhle begründete das mit der öffentlichen Wirkung der Eilentscheidung - etwa, falls die Richter den Rettungsschirm vorläufig stoppen, später dann aber doch genehmigen.

Daraufhin hatten Finanzminister Wolfgang Schäuble und auch andere Spitzenpolitiker gemahnt, dass sich das Verfassungsgericht nicht Monate Zeit für ein Urteil nehmen sollte. So sagte Euro-Gruppen-Chef Jean-Claude Juncker dem "Spiegel", es sei nicht hilfreich, wenn sich das Verfassungsgericht bis zum Herbst Zeit lasse. Hintergrund ist, dass die Spitzen der nationalen Regierungen und der Europäischen Union mit unanfechtbaren Maßnahmen die Finanzmärkte beruhigen wollen. Durch das Vertrauen der Finanzmärkte sollen auch die Zinsen für die Kredite sinken, die die Krisenstaaten aufnehmen müssen.

Erste Reaktionen fielen positiv aus. Der Analyst Carsten Brzeski von der ING-Bank sagte, seiner Einschätzung nach sei der September-Termin ausreichend, um die Märkte nicht in Unruhe verfallen zu lassen. "Eine Garantie auf einen ruhigen Sommer ist das jedoch nicht", schränkte er ein.

Mehrere Beratungstermine

Im Normalfall entscheidet das Gericht über Eilanträge innerhalb weniger Wochen. Dabei beschränkt es sich - sofern die Sache nicht offensichtlich unbegründet ist - auf eine Abwägung der Folgen einer einstweiligen Anordnung. "Eine bloße Folgenabwägung würde den weitreichenden und möglicherweise irreversiblen Konsequenzen einer gerichtlichen Entscheidung nicht gerecht - und auch nicht der herausragenden politischen Bedeutung des Verfahrensgegenstands", sagte die Gerichtssprecherin.

Im Sitz des Gerichts in Karlsruhe wird mit Hochdruck an der Entscheidung gearbeitet. Berichterstatter in dem Verfahren - und damit federführend - ist Peter Michael Huber. Mehr als zehn wissenschaftliche Mitarbeiter unterstützen die Richter bei der Vorbereitung der Entscheidung. Der Zweite Senat hat mehrere Beratungstermine angesetzt, auch im normalerweise beratungsfreien August. Es ist zu vermuten, dass die Begründung der Eilentscheidung einem endgültigen Urteil schon relativ nahe kommen könnte. (APA, Reuters, 16.7.2012)