Wien/St. Pölten - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Anträge der niederösterreichischen SPÖ nach der im Juni 2008 erfolgten "Entmachtung" von LHStv. Sepp Leitner zurückgewiesen. Durch die Wahl in die Landesregierung werde kein Anspruch auf "Einhaltung der Kompetenzzuteilungsregeln" begründet. Die Landes-SPÖ bzw. Leitner und Landesrätin Karin Scheele hatten sich mit dem Begehren an den VfGH gewandt, Bestimmungen der Geschäftsordnung (der Landesregierung) als gesetzwidrig aufzuheben.

Die Sozialdemokraten hatten Anfang Juni 2008 in der Landesregierung das Budget 2009 des Landes Niederösterreich abgelehnt. Die Konsequenz: Leitner wurden 14 Tage später die Kompetenzen in den Bereichen Wohnbauförderung und SPÖ-Gemeinden entzogen. ÖVP-Landeshauptmann Erwin Pröll (SPÖ-Gemeinden) und ÖVP-LHStv. Wolfgang Sobotka (Wohnbauförderung) übernahmen die Agenden. Die SPÖ entschied sich, vertreten durch Andreas Nödl, für den Weg zum VfGH. Der Wiener Rechtsanwalt argumentierte im Dezember 2010 unter anderem, dass die politische Degradierung Leitners mit dem Proporzprinzip unvereinbar sei, da dadurch das Mehrheitsprinzip in die Landesregierung Einzug halte.

Es sei "fast beschämend", wie sich der SPÖ-Landeschef bei Gericht immer wieder "kalte Füße" hole, reagierte Klubobmann Klaus Schneeberger (ÖVP). Kompetenzzuteilung passiere auf dem Verhandlungsweg, da könne kein Richter entscheiden. Es sei "peinlich, wie politisch naiv Leitner ist". Er verliere immer mehr an Reputation. Leitner sollte "zum Bürger und nicht zu Gericht gehen", so Schneeberger.

Von der SPÖ Niederösterreich war vorerst keine Reaktion zu erhalten. Der Beschluss werde analysiert und von Juristen geprüft, sagte eine Parteisprecherin. Dann werde es eine Stellungnahme geben. (APA, 25.7.2012)