Wien - Justizministerin Beatrix Karl hat nach Verhandlungen mit Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek einen überarbeiteten Entwurf für das geplante Familienrechtspaket vorgelegt. Dabei seien Anregungen aus den Gesprächen aufgenommen worden, teilte ein Sprecher Karls am Samstag mit.

Welche Veränderungen im Vergleich zu dem im Juni vorgelegten Entwurf vorgenommen wurden, wollte der Karl-Sprecher nicht sagen. Er kündigte aber an, dass die Gespräche demnächst fortgesetzt werden sollen.

Kein Unterschied zwischen ehelich und unehelich Geborenen

Obwohl man Inhalte nicht öffentliche bekannt geben will, bestätigte das Justizministerium, dass in seinen Plänen zwischen ehelichen und unehelichen Kindern künftig nicht mehr unterschieden werden und diese bezüglich Obsorge-Regelung gleichgestellt werden sollen.

Weiterhin Uneinigkeit

Heinisch-Hosek hatte sich am Freitag mit dem Entwurf Karl noch nicht ganz zufrieden gezeigt und gemeint, sie könne sich vorstellen, die vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobene Regelung zur Obsorge für uneheliche Väter vorzuziehen - um "den Rest in Ruhe verhandeln" zu können. 

Fixe Reparatur

Der VfGH hat im Sommer die Regelung als verfassungswidrig erkannt, wonach die Obsorge für uneheliche Kinder automatisch der Mutter zusteht - und ein nicht verheirateter Vater nicht einmal Obsorge beantragen kann. Die Regelung muss bis 31. Jänner 2013 repariert werden.

Ohne Reparatur würden laut ExpertInnen aus dem Justizressort ab 1. Februar beide Elternteile mit der Obsorge betraut. 

Auslassungen aus Sicht der Frauenministerin

Heinisch-Hosek möchte die Frage der ledigen Väter von der der strittigen Scheidungen trennen. Man dürfe nicht unverheiratete mit verheirateten Vätern gleichstellen. Im Entwurf Karls fehlt ihr u.a. auch noch eine Obsorgeregelung für Regenbogenfamilien. (APA, 20.8.2012)