Wien - Wie die Medienbehörde derzeit über den ORF entscheidet, stimmt die oberen Küniglberger hoffnungsfroh: Beschwerden über Politeinfluss bei der Generalswahl lehnte sie ebenso ab wie etwa jene des Redakteursrats gegen die Bestellung des Onlinedirektors. Eine richtungsweisende Entscheidung der Behörde steht in den nächsten Wochen an.

Der Privatsenderverband (VÖP) sieht im ORF-Fernsehen, insbesondere ORF 1, mit einem Überhang an Unterhaltung den gesetzlichen Programmauftrag verletzt. Gutachten, Stellungnahmen und Gegenstellungnahmen sind eingeholt, nun dürfte die Entscheidung anstehen. Laut EU-Vorgaben richtet sich die Höhe der Gebühren nach den Kosten des Auftrags.

In Frankreich zeichnet sich unterdessen EU-bedingt eine Lockerung der Werbebeschränkungen für öffentlich-rechtliche Sender ab: Die unter Nicolas Sarkozy zur Finanzierung der Beschränkungen eingeführte Abgabe von Telekomfirmen dürfte EU-Recht widersprechen. Die öffentlichen Sender sollen wieder nach 20 Uhr werben dürfen. (fid, DER STANDARD, 28.8.2012)