Das muss schon eine echte Sportnation sein, die es sich leisten kann, einen Olympiavierten zu sperren. Könnte man sagen nach dem Urteil gegen den Schwimmer Dinko Jukic, der vom unabhängigen Verbandsgericht wegen der Beleidigung von Funktionären für zehn Monate unbedingt und zwei Monate auf Bewährung gesperrt wurde. Doch natürlich ist Österreich keine echte Sportnation, das Land blieb bei den Olympischen Spielen bekanntlich ohne Medaille. Der vierte Platz von Jukic war ein herausragendes Resultat.

Nur tut das genau gar nichts zur Sache. Jukic wäre als Stockletzter genauso ausgeschlossen worden, und es ist davon auszugehen, dass nicht einmal ein Olympiasieg an dem Schuldspruch etwas geändert hätte. Manchen mag allein der Terminus "unabhängiges Verbandsgericht" ein Dorn im Auge sein, doch haben die drei Juristen, die dort sitzen, einen eigenen - und zwar guten - Ruf zu verlieren. Sie werden sich hüten, auf Zuruf zu richten.

Jukic hat sogar zugegeben, unter der Gürtellinie beleidigt zu haben. Er verglich sich mit seinem Kollegen Markus Rogan, der in einer römischen Diskothek aufgefallen, aber damals ohne Verbandsverfahren geblieben war. Er weigerte sich, für Österreich in der Staffel oder bei Meisterschaften anzutreten. Dinko Jukic dachte, sein herausragender vierter Olympiaplatz würde ihm alle Rechte einräumen. Doch Erfolg ist kein mildernder Umstand. (Fritz Neuman, DER STANDARD, 30.8.2012)