Für die Betreiber der Website mietnomadencheck.at könnte es brenzlig werden: Wie berichtet, hat die Mietervereinigung Österreich (MVÖ) wegen schwerer datenschutzrechtlicher Bedenken eine Prüfung der Datenschutzkommission (DSK) angestrengt.

Und diese wird nun aktiv: Wie Gregor König von der Datenschutzkommission gegenüber derStandard.at bestätigt, wurde amtswegig ein Kontrollverfahren eingeleitet. In diesem soll "die Frage der Zulässigkeit" der Website bzw. der damit einhergehenden Datentransfers geprüft werden.

Möglicherweise "vorabkontrollpflichtig"

Und nicht nur das: Es wird auch geprüft, ob die Website nicht schon vor dem Start bei der DSK meldepflichtig gewesen wäre. Es scheine sich bei dem "Mietnomadencheck" nämlich möglicherweise um eine "vorabkontrollpflichtige Datenanwendung" zu handeln, und zwar "aus den Gründen des § 18 Abs. 2 Z 3 (Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Betroffenen) und Z 4 (Informationsverbundsystem)", wie die Datenschutzkommission in einer kurzen Stellungnahme, die derStandard.at vorliegt, schreibt.

Nachsatz: "Vor Prüfung durch die Datenschutzkommission darf eine solche Anwendung wohl nicht in Betrieb gehen." Eine Meldung liege bis dato allerdings nicht vor.

Betreiber verhängen "Pönale" für falsche Einträge

Die Betreiber Alexander Erhart und Michael Pucher weisen weiter darauf hin, dass alles korrekt abläuft: "Unser Server befindet sich in einem deutschen Rechenzentrum und daher ist uns ein vertraglicher Datenschutz nach BDSG (Anm.: Bundesdatenschutzgesetz) sowie TMG (Telemediengesetz) zugesichert", heißt es wörtlich auf der Website.

Und noch etwas ist dort neu: Offenbar aufgrund zahlreicher Fake-Einträge wurden mittlerweile auch die Nutzungsbedingungen des Portals neuerlich geändert. Man sehe sich gezwungen, "alle Falschangaben zur Person des Vermieters und ein Nichtbestehen eines gewerblichen oder privaten Mietverhältnisses als Vertragsbruch zwischen der die Daten falsch angebenden Person und dem Team des Portals mietnomadencheck.at anzusehen", schreiben Erhart und Pucher - und wollen gegebenenfalls eine "Pönale" von 1.000 Euro verrechnen, die aber "im Falle der Durchsetzung" an karitative Einrichtungen gespendet werden soll. (map, derStandard.at, 5.9.2012)