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Deutschlands Finanzminister Schäuble (links) unterstützt EZB-Präsident Draghi.

Foto: Reuters

In den EU-Institutionen in Brüssel, bei den Regierungen in den EU-Hauptstädten, auch bei der Zentralbank (EZB) in Frankfurt lautet derzeit die Devise: Alle starren mit Bangen nach Karlsruhe.

In der rheinischen Stadt nördlich von Straßburg wird der deutsche Bundesverfassungsgerichtshof am Mittwoch seine Entscheidung bekanntgeben, ob der Euro-Stabilitätsmechanismus (ESM) den Prinzipien des deutschen Grundgesetzes entspricht oder nicht. Sagen die Höchstrichter Nein, kann der von den siebzehn Regierungen der Eurozone ohnehin nur mühsam vereinbarte ständige Rettungsschirm für den Euro nicht in Kraft treten.

Zusammenbruch

In der Folge stürzte wohl das gesamte Krisenmanagement der Währungsunion zusammen: Aus ESM und dem seit 2010 existierenden provisorischen Fonds EFSF werden die Milliardenhilfskredite für klamme Eurostaaten aufgebracht. Ohne Beteiligung und Garantien des wirtschaftlich so dominanten Deutschlands kann die Europäische Union aber nicht funktionieren.

Der Karlsruher Entscheid geht also weit über die von mehreren Klägern unter Führung des Münchner CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler eingebrachten Ziele in deren Eilantrag vom Juni hinaus. Diese sehen im ESM das „Königsrecht" des Bundestages, die Budgethoheit, verletzt, weil zu viele Kompetenzen an internationale Organisationen und die EU übertragen würden. De facto werden die Karlsruher Richter aber mitentscheiden, ob und wie es mit der europäischen Integration in Zukunft weitergehen kann.

Eine ähnliche Lage gab es schon einmal, als das Höchstgericht 2009 über die Verfassungskonformität des EU-Vertrages von Lissabon entschied. Damals sagte es Ja, knüpfte die Zustimmung aber an eine Reihe von Auflagen.

Ähnlich werde es diesmal laufen, sagen die Auguren in Brüssel und Berlin. Der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble zeigte sich am Wochenende sicher, dass der ESM gebilligt wird. Käme das so, könnte Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz unterschreiben. Der ESM sollte im Oktober starten. Gauweiler brachte am Freitag aber erneut einen Eilantrag in Karlsruhe ein: Da die EZB unbegrenzt Staatsanleihen von Spanien oder Italien kaufen wolle, solle die ESM-Entscheidung verschoben werden. Laut Magazin Spiegel steht ein Hilfsantrag Spaniens beim ESM bevor.

Souveränitätsverzicht

Gauweilers Bremse dürfte kaum wirken. Der führende Richter ist Peter Michael Huber, Mitglied der CDU, früherer Innenminister von Thüringen. Er kennt die politischen Dringlichkeiten rund um die Eurorettung gut, drängt nach Standard-Informationen auf eine glasklare Entscheidung: Es sei nicht Aufgabe von Verfassungsrichtern, sich als Ersatz von Regierungen aufzuspielen. Aber die Politik müsse zu EU- und Währungspolitik mutige Entscheidungen treffen. Übersetzt: Der ESM sei unter voller Einbindung des Bundestages rechtmäßig zustande gekommen. Allerdings sei man mit der Übertragung von Souveränität an die EU an die Grenze gestoßen. Die Regierung müsste, wenn sie mit Integration - einem neuen EU-Vertrag - fortfahren wolle, auch eine Änderung des Grundgesetzes vornehmen.

Dies sei den Bürgern zur Volksabstimmung vorlegen. Geht das ESM-Urteil in Karlsruhe tatsächlich in diese Richtung, wird die EU-Kommission Mittwoch in Straßburg ihr Konzept zur Schaffung einer Bankenunion vorlegen, wie das der EU-Gipfel Ende Juni beschlossen hat. Kern dabei: Die vergemeinschaftete Bankenaufsicht wird dramatisch verstärkt, die EZB soll in Zukunft sämtliche 8000 Banken in Europa direkt kontrollieren können.

Eine Störung im EU-Zug droht aber von ganz anderer Seite: den Niederlanden. Dort wird Mittwoch zum fünften Mal in zehn Jahren gewählt. Der rechtsliberale Regierungschef Mark Rutte droht zu scheitern, EU- und Euro-kritische Sozialisten legen enorm zu, Christ- und Sozialdemokraten stürzen in Umfragen ab. Käme es im zersplitterten Parlament in Den Haag zu keiner europafreundlichen Mehrheit, hat der Euro ein neues Problem: nationale Blockade bei einstimmigen Beschlüssen. (Thomas Mayer aus Brüssel, DER STANDARD, 10.9.2012)