Inland
Nächste Runde im Gagen-Streit
Regierung will Offenlegung von Spitzengagen im staatsnahen Bereich erzwingen
Wien - Von der nächsten Runde im "Gagen-Streit" berichtet
der "Kurier" in seiner Dienstag-Ausgabe. Die Regierung besteht
nämlich darauf, dass die Gagen von Top-Managern in Kammern und im
staatsnahen Bereich veröffentlicht werden - bei voller Nennung des
Namens. Der Konflikt war bereits bis zum Europäischen Gerichtshof
(EuGH) gegangen, dieser hatte die Causa zurück an den
Verfassungsgerichtshof geschickt. Der EuGH hat keine Einwände.
Dem "Kurier" liegt - datiert vom 26. Juni 2003 - ein
entsprechender Ministerratsvortrag vor. Gagen von Personen, die in
Einrichtungen und Unternehmen des staatlichen- oder staatsnahen
Bereiches arbeiten und mehr als 82.180 Euro brutto pro Jahr
verdienen, sollen namentlich vom Rechnungshof (RH) veröffentlicht
werden.
Der RH hatte noch unter Rot-Schwarz den Auftrag erhalten, einen
entsprechenden Bericht vorzulegen, wurde aber an seiner Arbeit
behindert: Unter anderem hatten sich ORF, Nationalbank, AUA und die
Wirtschaftskammer Steiermark geweigert, die Daten heraus zu rücken
bzw. beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) Einspruch erhoben.
Der VfGH übertrug die Causa dem Europäischen Gerichtshof (EuGH);
der EuGH stellte Mitte Mai fest, dass die "Weitergabe von
personenbezogenen Einkommensdaten mit Gemeinschaftsrecht vereinbar"
sei - alles weitere obliege den nationalen Gerichten. So landete die
Causa wieder beim VfGH, der die Bundesregierung aufforderte, bis 4.
Juli Stellung zu nehmen.
Der vorbereitete Ministerratsvortrag sehe absolute Transparenz
unter namentlicher Nennung der Bezüge vor: "Auch eine aggregierte
Form der Datenveröffentlichung würde dem Zweck des Gesetzes, der
Transparenz, nicht entsprechen, weil damit gerade verborgen bliebe,
wie einzelne Tätigkeiten honoriert werden (...)." Es könne nach dem
Urteil des EuGH "nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, die
Veröffentlichung der Höhe der Bezüge von Personen, die diese aus
,öffentlichen Kassen' beziehen, stelle als solche einen
unverhältnismäßigen Eingriff in ihr Recht auf Privatleben gemäß Art.
8 EMRK dar".
Ob die Gagen in absehbarer Zeit penibel aufgelistet nachzulesen
sein werden, ist offen. Der VfGH wird im Herbst die Beratungen zu
vorliegenden Klagen fortsetzen und frühestens im Herbst entscheiden.
Ob der VfGH die Auffassung der Regierung teilen wird, bleibt
abzuwarten. (APA)