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Kämpft mit rechtlichen Mitteln gegen den juristisch gestützten Maulkorb an: Alice Schwarzer.

Foto: AP/dapd/Natalie Nollert

Alice Schwarzer und der "Emma"-Verlag ziehen in zwei beim Oberlandesgericht Köln anberaumten Verfahren ihre Berufung zurück, meldet der Verlag am Dienstag. 

Verbotene Unworte

In dem einen Verfahren um eine sprachkritische Glosse zum "Unwort des Jahres", in der "Emma" in ihrer Ausgabe 1/2012 in satirischer Absicht die Begriffe "einvernehmlicher Sex" und "Unschuldsvermutung" vorgeschlagen hatte. Jörg Kachelmann, der letztes Jahr vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden war, hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Verlag und Alice Schwarzer erwirkt, mit der verboten wurde, durch eine Formulierung in der Glosse einen bestimmten Eindruck zu erwecken. Nachdem die Verfügung durch das Landgericht Köln bestätigt worden war, hatte die "Emma"-Herausgeberin dagegen vor dem Landgericht Köln Berufung eingelegt.

Im zweiten Verfahren geht es um Äußerungen von Schwarzer zu der Urteilsbegründung des Mannheimer Gerichtes, das Kachelmann freigesprochen hatte. Kachelmann hatte eine einstweilige Verfügung erwirkt, mit der ihr bestimmte Formulierungen aus diesem Interview mit dem SWR1 verboten worden waren. Nachdem die Verfügung durch das Landgericht Köln bestätigt worden war, hatte Frau Schwarzer dagegen vor dem Oberlandesgericht Köln Berufung eingelegt. 

Hauptsacheverfahren statt Berufung

Der Anwalt von Alice Schwarzer, Matthies van Eendenburg, erwäge nun, in beiden Fällen das Hauptsacheverfahren durchzuführen, um den Instanzenweg auszuschöpfen, hieß es aus der "Emma"-Redaktion. (red, dieStandard.at, 25.9.2012)