Der ÖVI hat seinen Namen geändert. Bis vor kurzem stand das im heimischen Immobilien-Business fix verankerte Kürzel für "Österreichischer Verband der Immobilientreuhänder". Mehr als 30 Jahre lang waren es zum allergrößten Teil Makler, Verwalter und Bauträger, die sich in dem laut Selbstdefinition "Club der besten Immobilientreuhänder Österreichs" auf freiwilliger Basis organisierten. An seine Mitglieder stellt der ÖVI hohe Ansprüche, etwa in Form eines verbindlich anzuwendenden Ehrenkodex, in dem die Mitgliedsunternehmen unter anderem zu "konsequenter Weiterbildung", "höchster Seriosität und Transparenz" sowie zur "Bereitschaft zu konstruktiven Kollegenkontakten" verpflichtet werden.

Sachverständige im Boot

Die Umbenennung hin zur "Immobilienwirtschaft" erfolgte nun, weil sich der ÖVI etwas breiter aufstellen will, was die Berufsgruppen innerhalb der Organisation betrifft. "Neben Maklern, Bauträger und Verwaltern steht der Verband nun auch generell den Immobiliensachverständigen offen", erklärt Geschäftsführer Anton Holzapfel.

Die Struktur dafür wurde mit zwei neuen Mitgliedskategorien geschaffen: Mit "ÖVI-Young Professional" will der Verband die Nachwuchsförderung verstärken, hier soll "den jungen Immobilienprofis eine ideale Plattform zu Networking und Informationsaustausch mit eigenen Veranstaltungen unter dem Dach des ÖVI" gegeben werden, wie Präsident Udo Weinberger sagt. Ergänzend dazu wurde die Kategorie "ÖVI-Senior Professional" etabliert, "die nicht nur jenen offen stehen soll, die die Altersgrenze der Young Professional überschritten haben, sondern auch den Absolventen der ImmoZert (Anm.: Zertifizierungsgesellschaft für Immo-Sachverständige) und Immobiliensachverständigen generell".

Kampf gegen USt-Regelung

Abseits der internen Neuaufstellung kämpft der ÖVI als Lobby-Organisation für die Immobilienwirtschaft derzeit weiterhin gegen die Neuregelung im Bereich der Umsatzsteuer an. Seit 1. September darf der Vermieter eines Geschäftsraumes nämlich in dem Fall, dass der Mieter fast ausschließlich unecht steuerbefreite Umsätze tätigt, nicht mehr anteilig die Vorsteuer geltend machen (wir berichteten). Seit Wochen ist man diesbezüglich in Verhandlungen mit dem Finanzministerium, doch die Regelung wurde zuletzt aus Sicht der Immobilienwirtschaft sogar noch verschlechtert: "Das Finanzministerium ist nämlich nun auch der Ansicht, dass bei jedem Verkauf einer Liegenschaft auch bestehende Verträge neu verhandelt werden sollten." Ein Arzt als Mieter werde damit auch zur Belastung des Objektes bei aufrechtem Vertrag, so Holzapfel.

Die Regelung betreffe auch Wohnungseigentümergemeinschaften, so der ÖVI-Geschäftsführer weiter: "Vorsteuern, die auf Geschäftsraum-Wohnungseigentümer entfallen, können von der WE-Gemeinschaft nicht mehr geltend gemacht werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft läuft demnach Gefahr, dass sie auf der anteiligen Vorsteuerkürzung sitzen bleibt, dies gilt sowohl für eine Ordination in einem Wohnungseigentumsobjekt, als auch eine Bank oder Versicherung."

Der ÖVI fordert, dass entweder Wohnungseigentum - nach deutschem Vorbild - von den neuen Bestimmungen ausgenommen wird, oder dass eine entsprechende Klarstellung im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kommt.

Korrigierend eingegriffen im Sinne der Immobilienwirtschaft könnte auch mit der anstehenden Novelle des Abgabenänderungsgesetzes werden, sagt Weinberger. Ob das passieren wird, ist aber höchst unsicher. Fest steht für den ÖVI jedenfalls eines: "Der Verwaltungsaufwand sowohl bei den Immobilientreuhändern als auch in der Finanzverwaltung steht in keiner Relation zu den ohnehin unsicheren Mehreinnahmen des Fiskus." (red, derStandard.at, 2.10.2012)