Frauenministerin Heinisch-Hosek (li.) und Studienautorin Christina Matzka bei der Präsentation des 3. Frauenbarometers.

Foto: BKA/Aigner Regina

Wien - Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek hat am Mittwoch ihre Forderung nach einer Reform der Familienförderung bekräftigt und unterstreicht dies mit aktuellen Umfrageergebnissen. Das 3. "Frauenbarometer" zeige, dass sich die Bevölkerung sowohl eine höhere Familienbeihilfe als auch mehr Investitionen in die Kinderbetreuungseinrichtungen wünschten, fasste die Ministerin die wesentlichen Punkte der Befragung zusammen. Zudem habe die Umfrage ergeben, dass sich die Befragten über Familienleistungen "schlecht informiert" fühlten, sagte sie auf einer Pressekonferenz. Und die steuerliche Absetzbarkeit komme eher Männern als Frauen zugute.

Online-Befragung zu Frauen- und Familienthemen

Für das "Frauenbarometer" werden quartalsweise repräsentative Online-Umfragen vom Institut "Meinungsraum.at" durchgeführt. Befragt werden 1.247 Personen beiderlei Geschlechts im Alter zwischen 15 und 69 Jahren. Bei jeder Tranche wird ein Spezialthema vertieft abgefragt - diesmal war das die Familienförderung.

Familienbeihilfe kennen die meisten

Und über diese fühlen sich laut Befragung nur 47 Prozent, also nicht einmal die Hälfte, "gut" oder "eher gut" informiert. Ein Info-Defizit wurde dagegen für 53 Prozent konstatiert. Am bekanntesten ist wenig überraschend die Familienbeihilfe, die 92 Prozent der Befragten ein Begriff ist, gefolgt von der Schüler- bzw. Lehrlingsfreifahrt (70 Prozent) und der Schulbuchaktion (71 Prozent). Auch der Alleinverdienerabsetzbetrag erfreut sich mit 67 Prozent noch veritabler Bekanntheit. Weniger gut schaut es mit der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten (33 Prozent) und der Steuerfreiheit für Arbeitgeber-Zuschüsse zur Kinderbetreuung (13 Prozent) aus. Den Familienhospizkarenz-Zuschuss kennen gar nur sieben Prozent der UmfrageteilnehmerInnen.

Männer profitieren mehr von Absetzbetrag

Die steuerliche Absetzung der Kinderbetreuung wird nicht einmal von der Hälfte der Befragten mit Kindern unter zehn Jahren, nämlich 43 Prozent, genutzt. Heinisch-Hosek verwies denn auch einmal mehr darauf, dass ein beträchtlicher Teil der dafür vorgesehenen Budgetmittel liegenbliebe - nämlich ihren Angaben zufolge 130 Millionen Euro. Und: Die Kinderbetreuung wird von 51 Prozent der Männer mit Kindern bis zehn, aber nur von 37 Prozent der Frauen steuerlich geltend gemacht. 

Mehr als die Hälfte unzufrieden mit Steuersystem

Generell ergab die Befragung, dass nur 30 Prozent aller UmfrageteilnehmerInnen mit "der Familienfreundlichkeit des österreichischen Steuersystems", so die Formulierung in der Untersuchung, sehr oder eher zufrieden seien - mehr als die Hälfte dagegen "weniger" oder "gar nicht".

Das System der monatlichen Direktzahlung mittels Familienbeihilfe stößt bei zwei Drittel der Befragten auf Zustimmung. Mit der Höhe sind 46 Prozent einverstanden, 39 Prozent aber nicht. Wenig Lorbeeren erntete das Kinderbetreuungsangebot in Österreich: Zwar sind 40 Prozent mit dem Platzangebot zufrieden, aber 36 Prozent finden, es gebe zu wenig. 44 Prozent kritisieren die Öffnungszeiten (36 Prozent positive Antworten), und auch bei der Zahl der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren sowie für Schulkinder am Nachmittag überwiegt die Unzufriedenheit.

Heinisch-Hosek: Derzeitiges System ein "Labyrinth"

Die Frauenministerin sieht sich durch all diese Ergebnisse in ihrem Bemühen um eine Systemreform bestätigt. Das SPÖ-Konzept sieht ja eine Erhöhung der Familienbeihilfe von 225 Euro bis 240 Euro je nach Alter mit Zuschlägen für Alleinerziehende oder behinderte Kinder vor. Im Gegenzug sollen die diversen Absetz- und Freibeträge gestrichen werden. Das derzeitige System sei ein "Labyrinth" und "zu kompliziert, zu ungerecht, zu unsicher", so Heinisch-Hosek.

Ihr Modell dagegen wäre "transparent, gerecht und fair" und "sofort umsetzbar", da dafür keine Steuerreform nötig wäre. Die ÖVP will bekanntlich die Familienförderung mittels eines Steuerfreibetrags von mehreren 1.000 Euro forcieren. (APA, 3.10.2012)