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Wer bei dieser Versicherung arbeitet, erhält mehr Pension als der, der dort versichert ist.

Foto: APA/Neubauer

An Pensionsreformen mangelt es in Österreich nicht, das stellt auch der Rechnungshof fest. Bloß: Sie greifen nicht alle. Und schon gar nicht dort, wo die gewöhnlichen Arbeitnehmer pensionsversichert sind, nämlich im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherungsträger.

Auch bei den Sozialversicherungen, wo ein dem öffentlichen Dienst vergleichbares Dienst- und Besoldungsrecht gilt, hat es für die eigenen Bediensteten Reformen des Pensionsrechts gegeben, sie haben aber viel weniger bewirkt als die Reformen bei den Beamtenpensionen. Im am Montag veröffentlichten RH-Bericht liest sich das so: "Die Dienstgeber(pensions)leistungen wurden bis 2004 mehrfach mit dem Ziel der schrittweisen Reduzierung reformiert. 2010 waren jedoch bei den beispielhaft analysierten Daten nur geringe Einsparungen aufgrund der Reformen erkennbar: 69,7 Prozent jener Pensionisten und 73,2 Prozent jener Pensionistinnen eines Sozialversicherungsträgers, die in den Jahren 2009 und 2010 in Ruhestand versetzt wurden, erhielten noch eine Gesamtpension von mehr als 80 Prozent des Letztbezugs."

Was für die betreffenden Mitarbeiter schön ist, ist für die Allgemeinheit teuer: Insgesamt 302,76 Millionen Euro wurden für die rund 16.000 pensionierten ehemaligen Beschäftigten der Sozialversicherungsträger als Zusatzpension ausbezahlt.

Tendenz: steigend. Von 2008 bis 2011 stieg die Anzahl der Pensionisten der Sozialversicherungsträger um 4,8 Prozent, die Ausgaben für die Zusatzpensionen wuchsen mehr als eineinhalbmal so stark um 8,3 Prozent.

Teuer wird die Sache deshalb, weil diese Pensionsleistungen im Wesentlichen vom Dienstgeber (und damit von der Versichertengemeinschaft) bezahlt werden - die Mitarbeiter müssen nur unbedeutende Beiträge für die Zusatzpension leisten.

Die 22 Sozialversicherungsträger einschließlich der eigenen medizinischen Einrichtungen sowie der Hauptverband hatten im Prüfungszeitraum in Summe 28.180 Bedienstete, die Personalausgaben 2011 beliefen sich auf 1,224 Milliarden Euro.

Das Beste aus zwei Systemen

Für die künftigen Pensionsleistungen an diese Mitarbeiter ist entscheidend, dass Beschäftigte, die vor 1996 aufgenommen wurden, noch die alten, günstigen Ruhestandsregeln genießen können.

Der RH schreibt dazu: "Die bisherige Gestaltung des Pensionsrechts für jene Bediensteten der Sozialversicherungsträger, die vor 1996 in den Dienst getreten waren, wies Vorteile beider Systeme auf: Die Abfertigung bei Beendigung des Dienstverhältnisses sowie das für Frauen niedrigere Pensionsantrittsalter von 55 bis 60 Jahren - beides Charakteristika eines vertraglichen Dienstverhältnisses. Weiters als Charakteristika des Beamtendienstrechts die Unkündbarstellung sowie eine Versetzung in den Ruhestand mit einer Gesamtpension (Summe aus der ASVG-Pension und einer Dienstgeberpensionsleistung), deren Berechnung sich der Höhe nach am Beamtenpensionsrecht orientierte."

Die Prüfer empfehlen, für die 9366 Verwaltungsangestellten der Sozialversicherungsträger, die noch im alten System sind, die künftigen Ansprüche neu zu berechnen - das würde im Zeitraum 2013 bis 2050 ein Einsparungspotenzial von insgesamt 950 Millionen Euro mit sich bringen.

Grünen-Sozialsprecher Karl Öllinger findet die Zustände bei den Sozialversicherungsträgern zum Haareraufen: "Die ASVG-Versicherten müssen sich durchwegs gefrotzelt fühlen", sagte er und forderte, von den Beschäftigten höhere Pensionssicherungsbeiträge einzuheben. Und diese Forderung bezieht er nicht nur auf die Sozialversicherungsträger, sondern auf alle Sonderpensionssysteme wie etwa die Politikerpension alt oder für das Pensionsrecht der Nationalbank.

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger erklärt, bereits weitere Reformschritte gesetzt und die Pensionssicherungsbeiträge erhöht zu haben.(Conrad Seidl, DER STANDARD, 16.10.2012)