Rechte stehen im Gesetzbuch - oft muss man sie aber erst einfordern. Das kostet Geld - zum Teil kann es Existenzen vernichten.

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Mehr Geld, mehr Macht, mehr Recht: Die Zwei-Klassen-Justiz ist im Zuge der jüngsten Justizaffären - Tierschützerprozess, Birnbacher-Gutachten - in aller Munde. "Mit Geld hat man überall mehr Möglichkeiten - nicht nur in der Justiz", meint Oliver Scheiber, Richter und Leiter des Bezirksgerichts Wien-Meidling. Vor Gericht hätten ökonomisch besser Gestellte die Möglichkeit, mehrere Anwälte beizuziehen, Privatgutachten einzuholen, Verfahren zu verzögern - das alles bleibt Betroffenen mit wenig Geld verwehrt.

Für Geringverdienende gibt es vor Gericht die Verfahrenshilfe. Sie erhalten nicht nur einen Anwalt oder eine Anwältin beigestellt, sondern werden auf Antrag auch von Gebühren und sonstigen Nebenkosten befreit. Das gilt für Strafverfahren, aber auch für Zivilsachen, solange die Klage nicht von vornherein als aussichtslos angesehen wird. Ob jemand Verfahrenshilfe bekommt, ist eine Ermessensentscheidung.

Hilflos ab 1.300 Euro

Scheiber wertet die Verfahrenshilfe als wichtigen Beitrag, um den Zugang zum Recht zu erleichtern - allerdings nur für bestimmte Einkommensschichten. "Wenn jemand 1.300 Euro im Monat oder mehr verdient, greift die Verfahrenshilfe nicht. Diese Menschen sind aber trotzdem von den Prozesskosten stark betroffen." 

Scheiber würde eine Ausnahmeregelung für Menschen mit mittlerem Einkommen befürworten - und zwar in Fällen mit hohem Streitwert. Wenn etwa ein großes Unternehmen eine kleine Firma klagt, kann das existenzbedrohend wirken - selbst wenn die Verteidigerkosten alleine tragbar wären.

Keine Kostenübernahme in Verwaltungsverfahren

Kritik am System der Verfahrenshilfe übt auch Joachim Stern, Lehrbeauftragter am Wiener Juridicum: "Betroffene haben so gut wie keine Auswahlmöglichkeiten, was den Anwalt betrifft", meint Stern. Der Fall wird einem Verteidiger einfach zugeteilt - ohne Rücksicht darauf, was dessen Spezialgebiet ist. "Es herrscht die Annahme: 'Jeder Anwalt kann alles'", sagt Stern. RechtsanwältInnen, die vorwiegend Zivilrechtsfälle betreuen, würden Strafsachen oder Verfassungsbeschwerden zugeteilt - "und das Ergebnis kann dann dementsprechend aussehen", so Stern.

Dazu kommt, dass es die Prozesskosten-Übernahme nur in Zivil- und Strafverfahren gibt - nicht jedoch in den meisten Verwaltungsverfahren. Dort gibt es sie erst vor den Höchstgerichten. Selbst mit der Einführung der neuen Verwaltungsgerichte erster Instanz wird diese Möglichkeit nicht geschaffen - damit breche Österreich EU-Recht, meint Stern. Die Grundrechtecharta der Union gebe vor, dass es auch in solchen Verfahren für ärmere Schichten Rechtsschutz geben muss. "Man hat das komplett ausgeblendet", kritisiert Stern. Ähnliches gelte für Verfahren vor dem Asylgerichtshof: Asylsuchende erhalten ebenfalls keine Verfahrenshilfe - obwohl sie fast nie in der Lage sind, Anwaltshonorare zu bezahlen.

Hilfe kommt zu spät

Doch selbst wer Vefahrenshilfe bekommt, erhalte diese meist viel zu spät, meint Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK). Schon bei der ersten Einvernahme sollte ein Rechtsbeistand anwesend sein, fordert Wolff. "Der heikelste Punkt im gesamten Strafverfahren ist der Zeitpunkt nach der Festnahme", so Wolff. "Da sind die Betroffenen unter Stress und neigen dazu, Dinge zu gestehen, die sie nie begangen haben." Die ÖRAK fordert daher, dass alle Betroffenen schon bei der ersten Vernehmung anwaltliche Hilfe erhalten - und nur dann darauf verzichten können, wenn sie nachweislich mit einem Anwalt oder einer Anwältin telefoniert haben.

Laut Joachim Stern ist die Trennschnur der Zwei-Klassen-Justiz jedenfalls nicht nur zwischen Arm und Reich aufgespannt, sondern auch zwischen MigrantInnen und Mehrheitsgesellschaft. "Es gibt einen teils offenen Rassismus am Gericht", so Stern – StaatsanwältInnen und RichterInnen, die sich über Minderheiten verächtlich äußern, seien keine Seltenheit. Diese Verachtung gegenüber Fremden zeige sich auch am Fehlen ausreichender Dolmetschleistungen vor Gericht: "Es wird zu wenig und nicht mit der notwendigen Qualität übersetzt. Die Menschen sind oft nicht in der Lage, sich ausreichend zu verteidigen“, meint Stern.

Egal, ob zugewandert oder nicht: Wer keine Verfahrenshilfe erhält, weiß zu Beginn des Verfahrens meist nicht, wie viel die Verteidigung kosten wird. "Anwaltshonorare sind völlig intransparent", meint Stern. Anders als im Konsumentenschutz gebe es für MandantInnenselten Absicherung in Form eines Kostenvoranschlags, wenn sie einen Anwalt/eine Anwältin beauftragen

Zu den Anwaltskosten kommen die Gerichtsgebühren: Laut einer Vergleichsstudie der Europäischen Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) finanziert sich kein Justizapparat Europas so stark über Gebühren wie die österreichischen Gerichte. Egal ob für einfache Zivilklagen, Grundbuchseintragungen oder einen außergerichtlichen Vergleich: Es fallen Gebühren an, die für viele abschreckend wirken - vor allem für jene, denen am Monatsende ohnehin wenig übrig bleibt. (Maria Sterkl, derStandard.at, 24.10.2012)