"Mindestens haltbar bis ... Best before..."

Foto: Der Standard

Pro: In alter Frische
Von Harald Fidler

Nur die Ruhe.

Wein wird allzu oft allzu jung getrunken. Rind lässt man hängen, wie man es selbst nur von achtlosen Mitmenschen kennt. Wobei man dem Vieh, gerne mitten in Restaurantfoyers aufgebahrt, mit dem Hängenlassen Wertschätzung zeigt. Käse soll mit roter oder blauer Schmiere reifen bis kurz vor jenem Moment, in dem er sich selbstständig fortbewegen kann. Und lernten wir nicht gerade von Tobias Müller im RONDO, dass Meeresfisch durch tagelange Reifung gewaltig gewinnen kann? Für die Erkenntnis brauchte man in Göteborg keinen spanischen Japaner. In der Heimat des Surströmming wartet der alte Schwede gelassen nicht nur zehn, zwölf Tage, bis der verrottende Hering beinahe die Dose sprengt; Sushi wird das halt nimmer. Und wie soll man, selbst ohne Würde, aber höchstens undramatisch stinkend gealtert, jugendliches Vernaschtwerden loben? Es kann kein Zufall sein, wie Ablaufdaten in unseren Breiten angegeben werden: "Mindestens haltbar bis ...". "Best before" ist schlicht irreführend übersetzt.

Kontra: Arme Schuhe, glatte Reifen
Von Margarete Affenzeller

Lebensmittel halten bekanntlich länger, als man landläufig so denkt. Also wenn ihr meint, bitte, trinkt alte Milch, esst alte Eier, und knetet abgelaufenes Mehl zu irgendwelchem Teig. Aber sollte es dann doch einmal anders kommen, als man denkt, dann bitte nicht bei mir beschweren! Denn ich weiß: Die Hygienemaßnahmen nach einer Lebensmittelvergiftung sind Hölle. Sie haben zum Beispiel mit dem farbenprächtigen Abdruck einer Fontäne an der Toilettenwand zu tun und auch mit jenen zwei lieben grauen, nun bis in alle Ewigkeit eingesäuerten Hüttenpatschen. Wozu das alles?! Wenn's doch eh auf der Packung deutlich zu lesen war!

Und dabei ist ein verrenkter Magen volkswirtschaftlich ja noch zu verkraften. Wirklich schlimm wird es erst, wenn die Ablaufdatumignoranz weite Kreise zieht. Und obergescheite Autofahrer glauben, sie können ihre Winterreifen auch nach zwölf Jahren für eine letzte Saison noch einmal montieren. Oder Neulinge, deren Führerschein nun nach jeweils 15 Jahren abläuft. Vollkommen zu Recht! (Rondo, DER STANDARD, 25.10.2012)