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Die Zahl der Rückkehrer in den Arbeitsmarkt steigt durch die Mindestsicherung.

Foto: AP Photo/Martin Meissner

Wien - Seit Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) im September 2010 wurde rund ein Drittel der arbeitsfähigen Bezieher wieder in den Arbeitsmarkt integriert. Das gab das Sozialministerium am Donnerstag bei der Präsentation der Evaluierung der Mindestsicherung (siehe Studie zum Download links) bekannt. Die Studie zeigt, dass die Zahl der Rückkehrer in den Arbeitsmarkt durch die Mindestsicherung steigt. Es sind aber auch weitere Maßnahmen nötig, vor allem bei der Qualifikation.

Nur wenig Missbrauch

Erfreut zeigte sich Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) darüber, dass laut der Evaluierung Missbrauch bei der Mindestsicherung quasi keine Rolle spiele. Entsprechende Fälle würden zwischen null und fünf Prozent liegen. Auch Sanktionen müssten kaum angewendet werden, die BMS-Bezieher seien zum Großteil arbeitswillig. Nur bei fünf bis zehn Prozent gebe es Sanktionen (Streichung der Leistung).

Im Jahr 2010 hatten 177.068 Personen die BMS bezogen, 2011 waren es 193.276. Rund 35 Prozent der Bezieher sind beim AMS vorgemerkt, 20 Prozent haben eine Beschäftigung mit geringem Einkommen. Zwölf Prozent sind arbeitsunfähig oder im Pensionsalter, 27 Prozent sind Kinder und Jugendliche. Weitere sechs Prozent sind pflegende Angehörige oder Mütter mit Kleinkindern.

"Arbeitsfähige" BMS-Bezieher gab es seit der Einführung rund 92.000, davon konnten bis zum September dieses Jahres 32.841 wieder vermittelt werden. Das entspricht einer Erfolgsquote von gut einem Drittel (knapp 36 Prozent).

Verbesserungen nötig

Die Studienautorinnen Claudia Sorger und Nadja Bergmann sehen auch nötige Verbesserungen: Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sollten flächendeckend ausgebaut werden, eine Unterstützung durch Sozialarbeiter müsse sichergestellt werden. Darüber hinaus seien besondere Ansätze für Menschen über 45 Jahre sowie Personen mit Gesundheitsproblemen nötig. Als einen der wichtigsten Punkte nennen die Expertinnen die Schaffung weiterer Qualifizierungsangebote für BMS-Bezieher.

Für Hundstorfer sind die beiden letztgenannten Punkte die wesentliche Erkenntnis der Evaluierung: Qualifikation sei wichtig, vor allem für Jugendliche. Der Sozialminister will etwa Maßnahmen forcieren, damit Betroffene den Hauptschulabschluss nachholen können. Auch die Maßnahmen für Ältere will Hundstorfer verstärken.

814,82 Euro

Die Mindestsicherung wurde im September 2010 eingeführt. Sie brachte ein Mindestniveau für Sozial- und Notstandshilfe in der Höhe der Ausgleichszulage, also der sogenannten Mindestpension (derzeit 814,82 Euro, für Paare 1.221,68 Euro).

Anspruch haben all jene, die Lebensunterhalt, Wohnbedarf und Krankenversicherung nicht aus Eigenmitteln finanzieren können und "die zu einem dauernden Aufenthalt im Inland berechtigt sind". Interessenten müssen eigenes Vermögen bis zu einem Freibetrag von 3.720 Euro aufbrauchen, ehe sie die Unterstützung beziehen können. Voraussetzung ist Arbeitswilligkeit. (APA, 25.10.2012)