Wien - Staatsanwalt Leopold Bien hält ein braunes Papiersackerl mit glänzenden Flecken hoch in Richtung der Geschworenen. „Da ist die ominöse Decke drinnen, die können Sie sich nachher anschauen. Aber passen Sie auf, wie man sehen kann, ist die vollgesogen mit Leichenfett." Solche Schockeffekte sind bei Mordprozessen nicht alltäglich - aus Biens Sicht aber notwendig. Denn er hat das Problem, keinen Sachbeweis dafür zu haben, dass Gerhard N. am 16. Oktober 2010 seine Ex-Freundin getötet hat.

Sicher ist, dass Shqiponje A. Ende November 2010 von einem Bauern östlich von Bratislava entdeckt wurde. Als der nachschauen wollte, was seinen Häcksler blockierte, fand er eine verkohlte weibliche Leiche. Fest steht ebenso, dass die Frau zunächst mit einem Gürtel gewürgt wurde, ehe man sie angezündet hat.

Nur: Wie kam die 28-jährige Kellnerin zum 121 Kilometer von Wien entfernten Tatort?Und warum war die erwähnte Überwurfdecke im Leopardenmuster, die sie kurz zuvor gekauft hatte, bei der Leiche?
Vor allem auf diese Decke setzt Bien seine Hoffnungen. Die Indizienkette, die er dem Gericht unter Vorsitz von Andreas Böhm präsentiert, klingt schlüssig. Das Opfer sei am 16. Oktober kurz vor 3 Uhr Früh mit ihrem Bruder in ihre Wohnung gekommen, wo sie mit dem Angeklagten lebte. Noch. Laut Aussagen von Familienmitgliedern habe es gekriselt, sie habe mit seinem Hinauswurf gedroht.

Entweder diese Drohung oder Eifersucht sind laut Bien das Tatmotiv. N. soll die Frau kurz danach weggelockt haben, um mit ihr in die Slowakei zu fahren. Daher habe sie wohl auch die Decke mitgenommen, um im Auto schlafen zu können, mutmaßt er. Nach der Tat habe N. den Unwissenden gemimt, als die Familie das Verschwinden bemerkte. 

Der fast regungslose Angeklagte leugnet. Seine Freundin sei am 16. Oktober am Vormittag zurück in die Arbeit gegangen, um die Abrechnung zu machen. Danach habe er sie nicht mehr gesehen. Und dass die Leoparden-Decke weg ist, sei ihm erst aufgefallen, nachdem die Mutter und Schwester des Opfers kurz darauf die gesamte Bettwäsche aus der Wohnung mitgenommen haben.
Die Vermutung, die der 45-Jährige und sein Anwalt Nikolaus Rast in den Raum stellen: Es könnte sich um einen „Ehrenmord" handeln - ob die Familie Anstoß an seiner Beziehung mit dem Opfer nahm oder nicht, kann er aber nicht wirklich schlüssig erklären.

Aber: Laut Gutachten sei der Todeszeitpunkt frühestens der 23. Oktober - er könne also gar nicht der Täter sein. Bien kontert, dass der Zustand der Leiche genauere Angaben unmöglich mache. Donnerstags wird fortgesetzt. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 13.11.2012)