Wien- Der Energieregulator E-Control darf den Energieunternehmen künftig in die Bücher schauen, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in einem richtungweisenden Entscheid am Dienstag beschlossen, berichtet die Tageszeitung "Kurier". "Die erste Etappe auf dem Weg zu transparenteren Strompreisen ist geschafft", kommentieren die E-Control-Vorstände Walter Boltz und Martin Graf das Erkenntnis am Dienstagabend.

Noch ausständig sei allerdings eine Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes zu dieser Causa. "Wir hoffen auf eine baldige Entscheidung", so die Vorstände. Bei einer positiven Entscheidung würden die Konsumenten von mehr Transparenz bei den Strompreisen profitieren.

Der Regulator forderte Ende August 2011 von insgesamt 19 Energieunternehmen Einblick in ihre Beschaffungsstrategien, um zu überprüfen, ob die Strompreise für Haushalte gerechtfertigt sind. Denn seit 2008 sind die Großhandelspreise für Strom um etwa ein Fünftel gesunken - die Haushalte merkten davon aber nichts. Die Energieunternehmen verweigerten allerdings die Einsicht und legten Beschwerde ein. Sie machte vor allem Datenschutzbedenken und Kompetenzüberschreitungen seitens der E-Control geltend. Seither liegt der Fall bei den Höchstgerichten.

Der Beschwerde der E-Branche wurde nun gemäß Bericht nicht stattgegeben. "Die angefochtenen Bescheide ordnen die Übermittlung von Daten in einer Weise an, die gesetzlich grundgelegt ist, mit den der E-Control als Regulierungsbehörde übertragenen Aufgaben [...] konkret in Zusammenhang stehen und für die Wahrnehmung dieser Aufgaben das Maß des Erforderlichen nicht überschreiten", urteilen die Höchstrichter. (APA, 4.12.2012)