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Das Land Berlin verliert das Maxim Gorki Theater. Der Bundesgerichtshof (BGH) sprach am Freitag das Gebäude in Berlin-Mitte der privaten Sing-Akademie zu. Die vor mehr als 200 Jahren gegründete Chorgemeinschaft hatte das Grundstück 1824 von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen überlassen bekommen. Wie der BGH nun entschied, ist der Verein weiterhin Eigentümer der auf rund 6,3 Millionen Euro taxierten Immobilie. Derzeit ist das Land Berlin im Grundbuch eingetragen. Auf das Theater dürften nun Geldforderungen für die Nutzung zukommen.

Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland hatte das im Zweiten Weltkrieg stark beschädigte Gebäude 1945 in Besitz genommen und wiederhergestellt. 1950 überließen die Sowjets das Theater den Behörden der DDR, 1961 wurde es per Stempel im Grundbuch zu Volkseigentum erklärt und ging nach der Wiedervereinigung auf das Land Berlin über.

"Pachtlösung denkbar"

Wie der BGH nun entschied, war diese Eintragung unwirksam. Die juristische Begründung ist vertrackt: Es liege keine Enteignung vor, da die Behörden irrtümlich angenommen hätten, die Sing-Akademie sei eine Einrichtung des preußischen Staates gewesen - und nur solche Grundstücke seien mit dem Enteignungsstempel gemeint gewesen. In der Vorinstanz war das Kammergericht noch von einer wirksamen Enteignung ausgegangen. In diesem Fall hätte der Verein allerdings Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz geltend machen können.

Der Vorstand der Sing-Akademie zeigte sich erfreut über den Abschluss des seit rund 20 Jahren währenden Rechtsstreits. Das Maxim Gorki Theater solle nicht aus seiner Spielstätte vertrieben werden, betonte Vereinsvorstand Georg Graf zu Castell-Castell. "Wir haben Vorschläge gemacht, wie das Maxim Gorki Theater weiter bestehen kann. Denkbar wäre eine Pachtlösung." (APA, 7.12.2012)