Düsseldorf - Die Befreiung der großen industriellen Stromverbraucher in Deutschland von den Netzkosten ist umstritten. Nun hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht: Rückwirkend sei das nicht möglich.

BGH-Beschwerde möglich

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat die rückwirkende Befreiung der großen Stromverbraucher von den Netzkosten für das Jahr 2011 gekippt. Die Unternehmen könnten sich erst ab 2012 befreien lassen, entschied das Gericht am Mittwoch. Im Energiewirtschaftsgesetz sei eine rückwirkende Befreiung nicht vorgesehen. Außerdem sei die bundesweite Umlage erst ab 2012 möglich. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt werden.

Die rückwirkende Befreiung war von der Bundesnetzagentur gewährt worden. Für das Jahr 2011 war die Umlage auf die übrige Kundschaft des jeweiligen Netzbetreibers vorgesehen. Dagegen hatten bereits die Netzbetreiber geklagt, über ihre Verfahren soll im kommenden Jahr entschieden werden. Auch in ihrem Fall hatte das Gericht Bedenken angemeldet: Eine komplette Kostenbefreiung sei im Energiewirtschaftsgesetz nicht vorgesehen.

Unternehmen mit mehr als zehn Gigawattstunden

Kürzeren Prozess machten die Richter dagegen am Mittwoch mit Vodafone. Das Mobilfunkunternehmen hatte im Dezember 2011 beantragt, rückwirkend freigestellt zu werden. Es ging um über eine halbe Million Euro. Die Landesregulierungsbehörde NRW war der Auffassung, die Befreiung sei erst ab dem Stichtag der Antragstellung möglich.

Das Gericht ging nun noch einen Schritt weiter: Erst für 2012 kann die Befreiung gelten, denn die Netzgebühren würden kalenderjährlich berechnet. Die sogenannte Stromnetzentgeltverordnung war am 04.08.2011 in Kraft getreten.

Die Netzkosten machen etwa ein Fünftel des Strompreises für private Haushalte aus. Auf Antrag können sich Unternehmen von den Kosten befreien lassen, wenn sie mehr als zehn Gigawattstunden Strom pro Jahr abnehmen. Die für die Netzbetreiber entstehenden Umsatzverluste werden ab 2012 durch eine bundesweite Umlage auf die übrigen Endkunden ausgeglichen. (APA, 12.12.2012)