Wien – Dass ein Urteil in einem Strafprozess so klar ausfällt wie jenes von Richterin Eva Brandstetter am Montag im Wiener Straflandesgericht, ist eher selten. "Ich bin überzeugt, dass Sie sich völlig richtig verhalten haben", erklärt sie den nicht rechtskräftigen Freispruch von Karl L. und führt weiter aus: "Sie haben eindeutig dargelegt, dass Sie niemanden gefährdet haben." Und: "Es steht eindeutig fest, dass es keine subjektive Tatseite gegeben hat."

Was ist geschehen? Karl L. ist HIV-positiv und hatte im Jahr 2009 Oralverkehr mit Alexander D. Ungeschützt. Allerdings ejakulierte er nie, wie er der Richterin erklärt. Denn: Sowohl seine Ärzte als auch die Aids-Beratungsstellen hätten ihm erklärt, dass es dann "Safer Sex" sei. Was die Staatsanwaltschaft Wien nicht davon abhielt, den 37-Jährigen wegen des Paragrafen 178 anzuklagen, "Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten" heißt dieser.

"Ich rede von Ethik, nicht von Recht"

Warum, ist unklar. Denn auch D. bestreitet nicht, dass es zu keinem Samenerguss gekommen ist. Ebenso wenig wie die Tatsache, dass er seinen Expartner erst drei Jahre nach den Sexualkontakten angezeigt hat – und in der Zwischenzeit weiter intim mit ihm war. Der Grund der Anzeige scheint die erlittene Kränkung über das Beziehungsende zu sein.

Der Angeklagte erklärt sich für nicht schuldig und erzählt Richterin Brandstetter ruhig und offen seine Sicht der Dinge. Er habe Ende 2008 erfahren, dass er HIV-positiv ist. Seine Ärzte und die Mitarbeiter der Beratungsstellen hätten ihn über Safer-Sex-Praktiken aufgeklärt. Die den Oralverkehr ohne Ejakulation beinhalten, wie auch der aktuelle Forschungsstand ist. Erst nach der ersten Trennung von D. habe er diesen über seine Erkrankung informiert.

Zeuge D. geht es um anderes: "Er hat es als moralisch legitim dargestellt, mir nichts von seiner Krankheit zu sagen. Ich rede von Ethik, nicht von Recht", erklärt er L.s Verteidiger Helmut Graupner. Einer Ansicht, der die Richterin absolut nicht folgt – weder objektiv noch subjektiv habe L. etwas falsch gemacht.

Kein Einzelfall

Das ist aber kein Einzelfall. Im Juni saß eine HIV-positive Frau ebenso wegen des Paragrafen 178 (der eine Strafandrohung bis zu drei Jahren Haft beinhaltet) vor Richterin Martina Krainz. Die bereits nach dem ersten Zeugen ebenso einen glatten Freispruch fällte. Der war der Arzt der Frau und hielt fest, dass die sogenannte Virenlast bei seiner Patientin unter der Nachweisgrenze liege – sie also gar nicht mehr infektiös sei und ungeschützter Geschlechtsverkehr kein Problem darstelle (Der Standard berichtete).

Womit sich die Frage stellt, warum sich die Anklagebehörde mit Fällen beschäftigt, die offensichtlich aus medizinischer Sicht keine sind. Denn das sollte eigentlich bekannt sein: In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung aus dem Mai 2010 sagte die damalige Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, man habe die Staatsanwaltschaften über den neuesten Stand der medizinischen Forschung informiert – was impliziert, dass in solchen Fällen also keine Anklage erhoben werden sollte.

Thomas Vecsey, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, betont, es habe keinen offiziellen Erlass gegeben, was im Justizministerium bestätigt wird. Dort heißt es auch, dass derzeit aufgrund einer weiteren Anfrage Berichte eingeholt werden und die weitere Vorgehensweise geprüft werde. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 18.12.2012)