In Zusammenhang mit dem Salzburger Finanzskandal ist am Montagabend eine Sachverhaltsdarstellung gegen den ehemaligen Salzburger Finanzreferenten und Landeshauptmann-Stellvertreter Wolfgang Eisl (ÖVP) an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geschickt worden. Eisls Vollmacht für Derivatgeschäfte aus dem Jahr 2003, die seine Nachfolgern verlängert hatten, widerspreche der Landesverfassung, weil für derartige Geschäfte die Zustimmung des Landtags erforderlich sei.

Keine Zustimmung des Landtags

Die namentlich gezeichnete Sachverhaltsdarstellung einer Privatperson zitiert aus der Landesverfassung. Dort heißt es in Artikel 48, Ziffer 1: "Ohne Zustimmung des Landtages können keine Anleihen des Landes aufgenommen und keine Bürgschaften zu Lasten des Landes eingegangen werden." Und in Ziffer 2 ist geregelt, dass "zur Veräußerung oder Belastung des Landesvermögens (...) die Zustimmung oder die Vollmacht des Landtages erforderlich" sei.

Der Anzeiger macht darauf aufmerksam, dass der Landtag bei seinen Budgetbeschlüssen zwar zu Bürgschaften (bis 2003) beziehungsweise zur Aufnahme von Anleihen, Darlehen oder sonstigen Krediten (ab 2004) zugestimmt hätte. Eine Zustimmung beziehungsweise Erteilung von Vollmachten für riskante Handelsgeschäfte durch den Landtag sei in den Budgets seit 2001 aber nicht zu finden. Diese Finanzgeschäfte seien aber eine Belastung des Landesvermögens, weil sie erhebliches Risiko für das Land aufweisen würden.

Von Nachfolgern aus der SPÖ übernommen

"In diesem Zusammenhang ersuche ich um die Überprüfung im Besonderen der Tätigkeit von Landeshauptmann-Stellvertreter a. D. Wolfgang Eisl (Verletzung der Salzburger Landesverfassung und des damit verbundenen möglichen Amtsmissbrauches, Verschleierung und weiterer strafrechtlich relevanter Sachverhalte), ob es nur eine Weisung mit Vollmacht oder mehrere gegeben hat, und auch die seiner Nachfolger Landeshauptmann-Stellvertreter a. D. Othmar Raus und Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. David Brenner", heißt es in dem Schreiben.

"Ich bin kein Verfassungsjurist, aber ich gehe davon aus, dass die Mitarbeiter im Amt der Landesregierung mich darauf hingewiesen hätten, wenn die Vollmacht im Widerspruch zur Landesverfassung gestanden wäre", sagte Eisl. Im Übrigen sei diese Vollmacht mit seinem Ausscheiden aus der Landesregierung vor achteinhalb Jahren erloschen. Seine Nachfolger - Raus und Brenner (beide SPÖ) - hätten diese dann mit gleichem Wortlaut wieder in Kraft gesetzt. (APA, 18.12.2012)