Wien - Die Höchstgrenze für Zuschüsse aus dem Künstlersozialversicherungsfonds wird mit dem Jahr 2013 angehoben: Wie das Kulturministerium am Freitag in einer Aussendung ankündigte, liegt sie nun bei 1.722 Euro pro Jahr.

Seit 2001, als die Höchstgrenze für Zuschüsse zu den gesetzlichen Pensions-, Kranken- und Unfallversicherungsbeiträgen bei 872 Euro lag, wurde sie in fünf Etappen angehoben. 50 Millionen Euro seien seither ausgeschüttet worden, jährlich würden rund 4.500 Künstler bedacht, gab das Ministerium an.

Eine neue Info-Broschüre für selbstständig tätige Kunstschaffende wurde unter www.ksvf.at veröffentlicht. (APA, 28.12.2012)