Wien - In Geldfragen traut die Bundesregierung den Ländern nicht wirklich über den Weg. Also versucht sie, dem Spekulationsverbot eine verbindliche Form zu verpassen - in Analogie zum Stabilitätspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Dieser schreibt konkrete Budgetziele vor, so etwa ein Nulldefizit ab 2016. Sündern drohen im Extremfall Sanktionen, die ein mit jeweils zwei Vertretern der drei Gebietskörperschaften besetztes Schiedsgremium einstimmig beschließen muss.

Nach diesem Prinzip soll auch das Spekulationsverbot exekutiert werden. Die Details sind noch nicht fix, doch folgende Struktur zeichnet sich ab: Das Koordinierungskomitee des Stabilitätspaktes lässt die Regeln durch eine Kontrollgruppe überwachen. Schlägt diese Alarm, formiert sich ein Schiedsgremium, das Strafen in Höhe von 15 Prozent der Spekulationssumme verfügen kann.

Einstimmigkeit vorgesehen

Der potenzielle Haken: Sanktionen sind nur möglich, wenn die Gebietskörperschaften keine Solidarität üben. Da Einstimmigkeit Pflicht ist, müssten beispielsweise die beiden Ländervertreter gegen die Interessen eines anderen Landes stimmen. Ausgeschlossen ist aber, dass ein Land oder eine Gemeinde unter Verdacht selbst im Gremium sitzt.

Pikanterweise ist Salzburg das einzige Land, das den Stabilitätspakt noch nicht ratifiziert hat. Bleibt das so, droht ab heuer eine Strafe: Der Bund würde die monatlich überwiesenen Steueranteile um drei Millionen kürzen. Allerdings wird das Geld nachgezahlt, wenn Salzburg den Beschluss bis Jahresende nachholt. Das sollte sich ausgehen: Am 23. Jänner könnte der Landtag mit dem Budget auch den Pakt besiegeln. Beides war für Dezember geplant, wurde aber wegen des Spekulationsskandals verschoben.

Inoffizieller Seitenhieb aus dem Finanzministerium für den späten Termin: "Schleißiger Umgang mit Geldfragen." (jo, DER STANDARD, 8.1.2012)