Stilles Betteln, das Bitten um Hilfe, wenn man nichts hat, kann nicht verboten werden. Das Geben, nämlich von eigenem Geld, wenn man darum gebeten wird, auch nicht. Beides hat man in der Steiermark mit einem atemberaubend strengen Bettelverbot versucht. SPÖ und ÖVP sprachen von der Sorge um die Würde jener osteuropäischen Roma, die in der Grazer Innenstadt knieten. Obwohl sich längst andere, wie Pfarrer Wolfgang Pucher und seine Helfer, wirklich um diese Menschen sorgten. Dann behaupteten ÖVP und SPÖ, es sei organisierte Kriminalität. Polizei und Staatsanwaltschaft bestätigten das nie.

Doch Geschäftsleute in der Innenstadt, aus deren Kreis ÖVP-Bürgermeister Siegfried Nagl einst seine Politkarriere startete, machten nie ein Hehl daraus, dass sie sich vom Anblick der Ärmsten belästigt fühlten. Ihnen und ein paar Rechtspopulisten wollte man es recht machen, als man im Landtag 2011 erstmals unter Polizeischutz und dem Protest Tausender ein Gesetz beschließen musste. So mancher Mandatar, der sein Gewissen hinter den Klubzwang stellte, hatte Schamesröte im Gesicht.

Nun wurde das Gesetz als verfassungswidrig gekippt. Das hätte man sich ersparen können, wenn man auf Experten, wie jene, die man im Menschenrechtsbeirat hat, gehört hätte. Stilles Betteln kann nämlich in einem Rechtsstaat nicht verboten werden. Hinter falscher Sorge versteckter Rassismus und Antiziganismus aber schon. (Colette M. Schmidt, DER STANDARD, 11.1.2013)