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War Mahmud Ahmadi-Nejad 1989 in Wien?

Foto: Reuters

Wien/Teheran - Auch in Wien sind noch drei Morde an Kurden ungeklärt. Das Verbrechen aus dem Jahr 1989 hat bereits mehrmals die diplomatischen Beziehungen zwischen Österreich und dem Iran gestört, weil immer wieder die Behauptung auftaucht, dass niemand Geringerer als der iranische Präsident Mahmud Ahmadi-Nejad in die Morde verwickelt sein könnte.

Im Sommer 1989 war der kurdische Oppositionspolitiker Abdul Rahman Ghassemlou als Generalsekretär der Demokratischen Partei Kurdistans/Iran (DPKI) zu geheimen Verhandlungen mit Vertretern der iranischen Regierung nach Wien gekommen. Am 13. Juli wurden er, sein Stellvertreter Abdullah Ghaderi-Azar sowie der in Österreich eingebürgerte Kurde Fadel Rasoul erschossen. Die Täter tauchten in der iranischen Botschaft unter und konnten offenbar nach massivem Druck Teherans auf die österreichischen Behörden unbehelligt ausreisen.

Vor allem Peter Pilz, Abgeordneter der Grünen im österreichischen Parlament, hält den Vorwurf gegen Ahmadi-Nejad aufrecht. Letzterer soll damals in Wien gewesen sein und die Waffen besorgt haben. Der iranische Präsident hat den Vorwurf mehrmals zurückgewiesen.

Ein in Frankreich lebender iranischer Journalist behauptete hingegen das Gegenteil. Dieser "Zeuge D", wie Pilz den Informanten nannte, soll Ende 2001 von einem der mutmaßlichen Mörder kontaktiert worden sein. Dabei handelte es sich um den ehemaligen General der "Pasdaran" (Wächter der Revolution), Nasser Taghipoor, der später bei einem angeblichen Tauchunfall starb.

Die österreichische Justiz hat bisher nicht konkret gegen Ahmadi-Nejad ermittelt. Für Staatsoberhäupter gilt laut Völkerrecht persönliche Immunität. Das heißt, dass keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen ein Staatsoberhaupt eines anderen Landes geführt werden dürfen. Diese Immunität, die die Sicherheit internationaler Beziehungen garantiert, endet aber mit der Amtszeit. Deshalb konnte etwa Chiles Exdiktator Augusto Pinochet 1998 in London verhaftet werden. (simo, DER STANDARD, 11.1.2013)