Was musste sich die heimische Justiz in den vergangenen Jahren nicht alles anhören. Dass sie wenig Interesse habe, einem Korruptionsverdacht überhaupt nachzugehen. Dass man die Verfahren gemütlich angehe und es jahrelang dauere, falls überhaupt Anklage erhoben werde. Dass im Hintergrund da auch vielleicht das ministerielle Weisungsrecht eine Rolle spiele. Alles durchaus valide Punkte. Bis Montagnachmittag. Denn Georg Olschak, Vorsitzender im Bestechungsprozess gegen Ernst Strasser, hat ein Zeichen gesetzt. Ein deutliches.

Vier Jahre unbedingte Haft für einen Unbescholtenen sind nicht ohne. Ob die Strafe in der zweiten Instanz hält, muss sich erst weisen. Aber fest steht, dass Olschak genau begründet hat, wie der Schöffensenat zu diesem Urteil gekommen ist - mit durchaus starken Worten.

Leichtfertigkeit und Voreingenommenheit kann man dem Juristen nicht vorwerfen. Er zitiert sogar britische Gesetze aus dem Jahr 1889 - die interessanterweise fast gleichlautend mit unseren heutigen sind.

Das Problem der Korruption ist natürlich kein neues. Aber damals gab es noch keine professionellen Lobbying-Firmen - vor allem nicht solche von Politikern. Es ist genau diese unappetitliche Verquickung, die bei Ernst Strasser so exemplarisch ist. Politiker, die stets auf der Suche nach einer Geschäftsmöglichkeit sind, bekommen mit diesem Urteil ein Zeichen - ein deutliches. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 15.1.2013)