Dass Jagdverbände ihren Mitgliedern gewisse Regeln auferlegen, ist an sich löblich. Ein gesetzliches Alkoholverbot erspart das aber nicht. Beim Autofahren überlässt man es ja auch nicht den Autofahrerklubs, zu bestimmen, wie sich Fahrzeuglenker zu verhalten haben. Die Jäger dagegen machen ihre Regeln immer noch selbst.

Dabei wären hier die Bundesländer gefordert, klare Vorschriften in Gesetze zu gießen. Der in Niederösterreich für die Jagd zuständige Umweltlandesrat Stephan Pernkopf (VP) sagt, er lasse nach dem tödlichen Unfall vom Wochenende die Sicherheitsbestimmungen prüfen - allerdings von den Jägern selbst. Der Geschäftsführer des Landesjagdverbands, Peter Lebersorger, hat klargestellt, was er von einem Alkoholverbot per Gesetz hielte: nichts. "Man kann nicht alles gesetzlich vorschreiben." Ähnlich wie bei der Jagd werde es ja auch beim Skifahren gehandhabt, meint er. Ein Vergleich, der nicht sehr klug gewählt ist. Denn auf Skipisten lässt sich täglich beobachten, wie wenig manche Leute diese Regeln kratzen - alkoholisiertes Herumkurven und Gefährdung anderer inklusive.

Nicht alles im Leben braucht in Paragrafen gegossene Verbote - das stimmt absolut. Warum aber ausgerechnet der Umgang mit Waffen, aus denen tödliche Schüsse abgeben werden können, ausgenommen sein soll, ist nicht nachvollziehbar. Fahrlässigkeit im Umgang mit Gewehr und Co darf nicht erst Konsequenzen haben, wenn es schon zu spät ist. (Gudrun Springer, DER STANDARD, 23.1.2013)