Die Volksbefragung zur Wehrpflicht sei verfassungswidrig, meint eine Innsbrucker Initiative, die nun in Tirol 200 Unterschriften sammelt, um das Befragungsergebnis beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzufechten. Ein Innsbrucker Anwalt, ein Politologe und ein Journalist haben den Aufruf gestartet, weil sie bei der Befragung einen Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot, dass die Fragestellung "entweder aus einer mit "ja" oder "nein" zu beantwortenden Frage oder aus zwei alternativen Lösungsvorschlägen zu bestehen [hat]."

"Verwirrende Doppelfrage"

Anstatt klare Ja/Nein-Fragen zu stellen, sei jeweils "eine verwirrende Doppelfrage konstruiert" worden, so die Initiatoren. Auch habe man missachtet, dass der Wehrpflicht und der Zivildienst im Verfassungsrang stehen und daher nur per Zweidrittel-Mehrheit oder Volksabstimmung geändert werden können. Kritik üben die Initiatoren außerdem daran, dass der Volksbefragungstext "die allgemeine Zustimmung zu einem österreichischen Militär" vorausgesetzt habe und dass bei der Volksbefragung ältere gegen jüngere Bevökerungsschichten ausgespielt worden seien - dies widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung.

Die Frist für Beschwerden gegen die Wehrpflicht-Volksbefragung endet am 28. Februar. (red, derStandard.at, 15.2.2013)