Das Vertrauen in die Justiz sei beschädigt, es müsse wieder aufgebaut werden, betont  Justizministerin Beatrix Karl, so oft sie kann. Es gibt gute Gründe für diese Vertrauenskrise – das jüngste Urteil gegen einen Wiener, der eine Kenianerin auf U-Bahn-Gleise stieß, ist so ein Grund. Der Mann wurde zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt. Arbeitslose, die einmal im  Supermarkt beim Stehlen erwischt werden, werden mitunter strenger bestraft – und erst recht, wenn sie aus irgendeinem Grund keinen regulären Aufenthaltstitel vorweisen können.

Während anfangs wegen Mordversuchs ermittelt wurde, schwächte die Staatsanwältin den schließlich vor Gericht verhandelten Vorwurf noch einmal ab: Nicht Tötungsabsicht, sondern "nur" der Vorsatz, die Frau schwer zu verletzen, stand im Raum. Doch auch diesen Vorwurf sah das Gericht nicht bekräftigt: Es sei keine Verletzungsabsicht zu erkennen, so die Begründung des milden Urteils.  Dass das Opfer schwer verletzt war, sei dem Mann also quasi "passiert", lautet die Schlussfolgerung.

Wer einen Menschen in einen U-Bahn-Schacht stößt, weiß in aller Regel, was die Folge sein kann. Er riskiert, dass das Opfer schwer verletzt wird oder stirbt. Ein Schubser auf dem Bahnsteig ist, rein technisch gesprochen, nicht gleich zu bewerten wie ein Schubser auf dem Fußballplatz – selbst, wenn der Täter im "Stress" gewesen sei, wie die Richterin betonte.

Doch diese technischen Überlegungen sind nur ein Grund, warum das Urteil für herbe Kritik sorgte. Der wahre Skandal ist, dass die Tatsache, dass das Opfer Afrikanerin ist und zuvor rassistisch beschimpft wurde, in der Bewertung keine Rolle spielte.

Rassismus ist in unseren Köpfen tief verankert – quer über alle Gesellschaftsschichten hinweg. Er beginnt damit, Menschen einer gewissen Herkunft oder mit einer bestimmten Hautfarbe abwertende Eigenschaften zuzuschreiben, und er mündet in Gewalt. Tätliche Angriffe rassistischer Natur sind mehr als nur statistische Ausreißer. Von Rassismus betroffene Menschen haben es schwerer, sich vor Gewalt zu schützen, als jene, die nicht aufgrund ihrer Hautfarbe oder Sprache als "anders" erkennbar sind: Und dieses Anders-Sein an sich reicht manchen schon als Grund, um aggressiv zu werden.

Es wird immer Gewaltverbrechen geben. Bestimmte Gewaltverbrechen, und rassistische Gewalt gehört dazu, haben jedoch System – und es liegt an der Gesellschaft, diese Systeme aufzubrechen. Die Justiz spielt dabei eine besondere Rolle:  Gerichtsurteile sollen aufzeigen, welche Verhaltensweisen  gesellschaftlich erwünscht sind und welche nicht. Ist man der Ansicht, dass die konkrete Straftat Symptom einer bedenklichen Entwicklung ist, die eingedämmt werden soll, fällt das Strafmaß höher aus – das ist der Gedanke der negativen Generalprävention. Das Urteil in der Causa Ernst Strasser war jüngst ein Beispiel dafür: Das Gericht war der Meinung, dass Korruption ein derart brennendes Problem ist, dass mithilfe dieses Urteils eine abschreckendes Signal gesetzt werden muss.

Im Fall des U-Bahn-Stoßers heißt das: Das Gericht hätte sich nicht nur fragen sollen, ob der tätliche Angriff an sich sanktioniert werden soll – es hätte sich im Urteil mit der Frage, ob es sich um einen rassistischen Akt handelte, akribisch auseinandersetzen sollen. "Dass die offensichtliche rassistische Komponente nicht untersucht wurde, ist ein Menschenrechts-Skandal", so kommentierte Amnesty International–Generalsekretär Heinz Patzelt im Puls 4-Interview das Gerichtsurteil. Man kann ihm nur zustimmen. (Maria Sterkl, derStandard.at, 8.3.2013)