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Ein defektes Silikon-Brustimplantat des franzoesischen Herstellers Poly Implant Prothese (PIP).

Foto: ap/Lionel Cironneau

Marseille - Im europaweiten Skandal um mangelhafte Brustimplantate des französischen Herstellers PIP ist in Deutschland eine betroffene Frau mit ihrer Klage auf Schmerzensgeld gescheitert. Eine von den Implantaten ausgehende Gefahr reiche allein noch nicht aus für einen Anspruch auf Schmerzensgeld, entschied das Landgericht Frankenthal in Rheinland-Pfalz in einem am Donnerstag verkündeten Urteil.

Nötig sei der Nachweis gesundheitlicher Schädigungen. Richterin Therese von Schwichow wies zudem Vorwürfe der Klägerin zurück, der TÜV-Rheinland hätte die Herstellerfirma schärfer überwachen müssen. Die Klägerin aus Ludwigshafen hatte sich die Polster nach einer Operation zur Krebsvorsorge einsetzen lassen und Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro gefordert. Sie erwägt nun, in Berufung zu gehen.

Weltweit hunderttausende Implantate verkauft

Die inzwischen in Konkurs gegangene PIP hatte weltweit hunderttausende Implantate verkauft, die illegal mit billigem Industriesilikon befüllt waren und leicht kaputt gingen, betroffen waren auch Österreicherinnen. Im April startet in Marseille der größte Strafprozess in der französischen Justizgeschichte gegen den Hersteller und seine leitenden Angestellten. Dabei werden die Interessen von 72 geschädigten Österreicherinnen vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) vertreten. Insgesamt soll es bis zu 5.000 Privatbeteiligte geben; laut VKI machen die Österreicherinnen die größte Gruppe von Frauen aus dem Ausland aus, die sich dem Verfahren angeschlossen haben. (APA, 14.3.2013)