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Linz - Eine Betriebswirtin, deren Ausbildung und Berufserfahrung zu 100 Prozent mit dem Anforderungsprofil übereinstimmten, hat eine Absage bekommen, weil der Arbeitgeber eine Dame mit "abgeschlossener Familienplanung" suche. Für die Arbeiterkammer Oberösterreich ein klarer Fall von Diskriminierung. Sie erreichte 1.000 Euro Entschädigung für die Bewerberin, wie sie am Montag berichtete.

Die Frage nach einem etwaigen Kinderwunsch sei bei einem Bewerbungsgespräch nicht erlaubt. Aber auch eine Ablehnung rein aufgrund der Annahme, die Bewerberin könnte noch Kinder bekommen, sei nicht zulässig. Deshalb habe die Frau letztlich die Entschädigung erhalten, schilderte die Interessenvertretung.

Geregelt ist der Umgang mit Bewerbern im Gleichbehandlungsgesetz. Fragen nach dem Privatleben, Heiratsplänen und/oder Kinderwunsch sind rechtlich nicht zulässig, ebenso wenig wie Diskriminierungen, die auf Alter, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung basieren.

Sexuelle Belästigung

Sie bietet eine Gleichbehandlungsberatung an, die von Dezember 2011 bis Dezember 2012 um 22 Prozent mehr in Anspruch genommen wurde. Rund 7.000 Beratungsgespräche wurden seit 2006 geführt, fast eine halbe Million Euro wurden seither für oberösterreichische Arbeitnehmerinnen erkämpft. Mehr als die Hälfte der Fälle betraf sexuelle Belästigung.

Bei 20 Prozent ging es um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, etwa im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft während der Probezeit oder um Kündigungen nach dem Aufzeigen einer Diskriminierung. Immerhin 20 Prozent betrafen Entgeltdiskriminierungen, vier Prozent Benachteiligungen bei der Einstellung, bilanzierte die Arbeiterkammer. (APA, red, 18.3.2013)