Wien - Die Lizenzen für das "kleine Glücksspiel" in Kärnten sind laut Medienberichten bereits vor der Landtagswahl am 3. März vergeben worden. Den Zuschlag bekamen am 27. Februar - kurz vor der Landtagswahl am 3. März - die Novomatic-Tochter "Admiral" sowie "Amatic", jeweils auf 15 Jahre, wie der zuständige Abteilungsleiter Albert Kreiner am Dienstag sagte. Eine Veröffentlichung der Entscheidungen hatte es wegen des Amtsgeheimnisses nicht gegeben. Das "kleine Glücksspiel" wird auch im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zwischen SPÖ, ÖVP und Grünen behandelt.

Blau-Schwarze Mehrheit

Die Kärntner Landesregierung hatte das neue Kärntner Glücksspielgesetz im September 2012 mit den Stimmen von FPK und ÖVP beschlossen. Die SPÖ votierte dagegen. Nach dem Gesetz dürfen in Kärnten maximal 465 Automaten aufgestellt werden. Die Ausschreibung erfolgte im Dezember, die Bewerbungsfrist endete am 21. Jänner 2013.

Der Zuschlag sei vergleichsweise schnell erteilt worden, weil von den zehn Bewerbern im Prüfverfahren nur die oben genannten zwei Anbieter übrig geblieben seien, so Kreiner. "Wir waren selbst überrascht. Wir hatten gehofft, dass zumindest drei Anbieter die Anforderungen erfüllen." Ursprünglich hätten nämlich, so Kreiner, drei Lizenzen vergeben werden sollen. Wie sich die beiden Glücksspielfirmen die 465 Automaten aufteilen, sagte Kreiner mit Verweis auf das Amtsgeheimnis nicht. Der zuständige politische Referent, LHStV Kurt Scheuch (FPK), sei während des Verfahrens informiert gewesen, sagte der Abteilungsleiter.

Unterlegener Anbieter bekämpft Entscheidung

Ein im Lizenzverfahren unterlegener Anbieter, die Merkur Entertainment AG, bekämpft die Vergabe. Sprecher Georg Brockmeyer sagte zur APA: "Wir sind rechtswidrig aus der Verfahrensgemeinschaft ausgeschlossen worden." Deshalb wurde gegen den abschlägigen Bescheid sowie die positiven Bescheide der Konkurrenz berufen.

Der Kärntner SPÖ-Chef Peter Kaiser tritt nach wie vor für ein Verbot der Einarmigen Banditen ein. "Das Thema steht auf der Liste der Koalitionsverhandlungen, ist aber noch nicht endgültig gelöst worden", so Kaiser. Durch die erfolgte Lizenzvergabe habe sich aber nun die rechtliche Situation verändert, man müsse auch den Vertrauensgrundsatz beachten. Kaiser will in der Koalitionsvereinbarung "zumindest" eine Formulierung wie: "Wenn sich die Lage für Betroffene verschlimmert, wird der Ausstieg aus dem kleinen Glücksspiel angestrebt" erreichen.

Die ÖVP steht laut einer Sprecherin nach wie vor zum neuen Glücksspielgesetz. Ein Verbot treibe die Betroffenen nur in die Illegalität, so das Argument der Schwarzen. Mit Gesetz seien verbesserte Kontrollmöglichkeiten geschaffen worden. Die Grünen sind wie die SPÖ für ein Verbot des kleinen Glücksspiels. (APA)