Jakob Pumberger ist Ombudsmann bei der Wiener Gebietskrankenkasse.

Foto: Pumberger

Der Nachweis von Behandlungs- und Diagnosefehlern kann langwierig sein. Jakob Pumberger, Ombudsmann der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK), informiert, interveniert und sucht nach Lösungen.

derStandard.at: An wen können sich Menschen wenden, die von Diagnose- und Behandlungsfehlern betroffen sind?

Pumberger: Betroffene haben über einen längeren Zeitraum einen höheren Therapiebedarf und benötigen oftmals eine besondere medizinische Betreuung. Hier können wir als Ombudsstelle der WGKK vermittelnd helfen, intervenieren und in vielen Fällen auch rasche Lösungen finden.

Zur Abklärung eines möglichen Diagnose- und Behandlungsfehlers empfehlen wir Betroffenen, entweder mit der Wiener Patientenanwaltschaft WPPA in Kontakt zu treten oder selbst juristische Unterstützung zu suchen. Auch Ombudsstellen in Spitälern nennen wir als Ansprechstellen. Unsere Zusammenarbeit mit der WPPA ist grundsätzlich gut, bis in die höchste Führungsebene der WGKK findet ein kontinuierlicher Austausch statt.

derStandard.at: Wie rasch kann Betroffenen geholfen werden?

Pumberger: Auch wenn der Wunsch von Betroffenen nach einer raschen Lösung allzu verständlich ist, kann der Nachweis von Behandlungs- oder Diagnosefehlern unter Umständen sehr langwierig sein.

derStandard.at: Sind Sie in Ihrer Tätigkeit als Ombudsmann häufig mit Menschen konfrontiert, die von Diagnose- oder Behandlungsfehlern betroffen sind?

Pumberger: Gespräche über konkrete Diagnose- und Behandlungsfehler führe ich einige wenige im Jahr. Der überwiegende Teil tritt erst nach einer juristischen Abklärung mit der Ombudsstelle der WGKK in Verbindung, wenn es um die Bewilligung konkreter Leistungen geht.

derStandard.at: In Österreich soll es im Unterschied zu vielen anderen EU-Staaten einen Fonds für Arzthaftungsgeschädigte geben. Dieser leistet finanzielle Unterstützung, wenn Ursache und Wirkung nicht komplett nachweisbar, aber wahrscheinlich sind. Können Sie das bestätigen?

Pumberger: Das kann ich bestätigen. Für den Wiener Patientenentschädigungsfonds ist die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft zuständig. (red, derStandard.at, 26.3.2013)