Wien - Dass Autobahnauffahrten bzw. -abfahrten mit Lärmschutz ausgestattet werden, ist nicht unüblich. Eher selten wird diese Maßnahme allerdings gesetzt, wenn die Rampe nicht in Betrieb ist - wie es vor nicht allzu langer Zeit in Wien geschehen ist: An der Südosttangente (A23) wurden an der aus dem Verkehrsfunk bekannten "gesperrten Ausfahrt Simmering" Lärmschutzwände errichtet. Der Rechnungshof hat nun in einem aktuellen Bericht die Sinnhaftigkeit der Aktion zumindest teilweise bezweifelt.

Der Bau der Wände in dem Bereich wurde nicht generell kritisiert. Auf der Höhe der Hauptfahrbahn sei die Maßnahme erforderlich gewesen. Eher fragwürdig erschien hingegen eine rund hundert Meter lange Verlängerung auf einem tiefer gelegenen Abschnitt.

Stadt verteidigt Bau

"Diese Maßnahme war für den Lärmschutz Simmering nicht erforderlich", befanden die Prüfer, die auch die erforderlichen Mittel rügten: "Die angeführten Kosten von rund 260.000 Euro waren als verlorener Aufwand zu werten." Der Rechnungshof empfahl der Stadt, Baumaßnahmen erst dann umzusetzen, "wenn deren Nutzen gegeben ist".

Die Stadt verteidigte den Bau hingegen als Lärmschutzmaßnahme für eine benachbarte Kleingartensiedlung - und als "bauliche Vorsorge". Da auch in dem anderen Bereich gearbeitet worden sei, habe man im Hinblick auf "mögliche zukünftige Entwicklungen" - also einer möglichen Öffnung der Abfahrt - auch den betroffenen Abschnitt miterrichtet.

Entsperrung fraglich

Der Stress war laut Rechnungshof aber eher nicht so groß: Die Umsetzung wäre auch später bei einer allfälligen Inbetriebnahme der Anschlussstelle Simmering "ohne Beeinträchtigung" möglich gewesen. Ob die gesperrte Ausfahrt irgendwann entsperrt wird, ist aber ohnehin fraglich. Entsprechende Planungen wurden wieder ad acta gelegt.

Der Knoten Simmering (später Knoten Arsenal genannt) war in den 1970er-Jahren als Einmündung für die A3, die Südostautobahn, konzipiert worden. Die Autobahn wurde jedoch umgeplant und letztendlich in Guntramsdorf an die Südautobahn (A2) angebunden. (APA, 28.3.2013)