Salzburg - Johann Vilsecker, Referatsleiter in der Wohnbauabteilung des Landes Salzburg, hat am Donnerstag im Interview mit dem ORF Salzburg betont, die Finanzabteilung des Landes Salzburg habe einen "gesetzlichen Auftrag" gehabt, mit Geld aus dem Landeswohnbaufonds zu spekulieren. SPÖ, ÖVP und FPÖ hätten den entsprechenden Artikel IV im Haushaltsgesetz 2006 mitbeschlossen. Einzig die Grünen trugen die Entscheidung damals nicht mit.

Im Artikel IV ermächtigte der Landtag die Regierung im Jahr 2006 erstmals zu "abgeleiteten Finanzgeschäften", um Zusatzerträge zu erzielen, sprich zu Spekulationsgeschäften aller Art. Der Landeswohnbaufonds wurde dabei im Gesetzestext ausdrücklich mit eingeschlossen - obwohl die vom Bund fließenden Gelder eigentlich nur für den Wohnbau hätten verwendet werden dürfen.

Es könne nicht sein, dass man die Landesregierung ausdrücklich ermächtige, aber dann davon ausgehe, dass diese von der Ermächtigung keinen Gebrauch mache, so Vilsecker im ORF. "Die Finanzabteilung und die Frau Rathgeber haben meiner Ansicht nach sehr wohl einen gesetzlichen Auftrag gehabt. Die Abgeordneten sollen jetzt nicht sagen: Davon wissen wir nichts."

Vilsecker gilt laut ORF als einer der Miterfinder des Landeswohnbaufonds. Er war zuletzt dessen Geschäftsführer, soll aber nun von dieser Position abgezogen werden. Finanzlandesrat Georg Maltschnig (SPÖ) hatte bei einem Pressegespräch Mitte März nach einer Prüfung des Wohnbaufonds durch Experten von einem "chaotischen Rechnungswesen" gesprochen. Das finanzielle Management und später auch die Buchhaltung des Fonds lag alleine bei der Finanzabteilung. Schaden sei zwar letztlich keiner entstanden, die Staatsanwaltschaft wurde aber wegen des Verdachts der Bilanzfälschung eingeschaltet. (APA, 28.3.2013)