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Videokameras im eigenen Auto zu installieren, um Beweismaterial im Schadensfall zu haben, verstößt laut Datenschutzkommission gegen das Datenschutzgesetz.

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Die österreichische Datenschutzkommission hat den Antrag einer Privatperson zurückgewiesen, Videokameras im eigenen Auto zu installieren. Mit den Kameras sollte die Umgebung des Fahrzeugs zur Beweisführung in Schadensfällen aufgenommen werden. Laut der Datenschutzkommission wäre das jedoch ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Für die Datenschützer der ARGE Daten wurde damit dem "privaten Street View" ein Riegel vorgeschoben.

Bei Unfällen

Nach Vorstellung des Antragstellers sollten die Kameras permanent während der Fahrt filmen, um im Fall eines Unfalls feststellen zu können, wer Schuld hat. Für den Antragssteller handle es sich nicht um eine Videoüberwachung im Sinne des Datenschutzgesetzes, da es keine systematisch fortlaufende Feststellung von Ereignissen gebe. Zudem werde kein bestimmtes Objekt überwacht, da das Auto in Bewegung sei. Der Antragsteller wollte auch eine beliebig lange Speicherdauer für das Videomaterial durchsetzen und verglich sein Vorhaben mit Aufnahmen von Touristen.

Systematische Aufzeichnung

Die Datenschutzkommission vertritt hingegen die Meinung, dass durch permanentes Filmen während der Fahrten sehr wohl eine systematische Aufzeichnung erfolge. Aus dem Gesetz gehe nicht hervor, dass Videoüberwachung nur dann gegeben sei, wenn das eigene Objekt aufgenommen werde. Da der Hintergrund die Beweissicherung bei einem Unfall sei und nicht privaten Zwecken wie Urlaubsaufnahmen diene, sei der Vergleich mit filmenden Touristen unzulässig.

Keine Überwachung des öffentlichen Raums

Für Private bestehe kein Recht auf Überwachung des öffentlichen Raumes, halten die Datenschützer der ARGE Daten in einer Stellungnahme fest. Als Privatperson dürfe man ausschließlich Bereiche überwachen, die der eigenen "Machtsphäre zuzurechnen" seien, also etwa das eigene Haus oder ein Betriebsgelände. Videos und Fotos nach einem Unfall zu machen, bleibt weiterhin zulässig.

Privatsphäre 

Ob durch die Videoaufnahmen aus dem Auto heraus die Privatsphäre von Passanten verletzt worden wären, ließ die Datenschutzkommission unbeantwortet. Laut ARGE Daten sei aber davon auszugehen. "Vom Pendler bis zum Elternteil, der einen Kinderwagen am Gehsteig schiebt, hätten alle mit dem Gefühl leben müssen, permanent überwacht zu werden."

"Innovationsbremsend"

Das sei in Anbetracht von Entwicklungen wie Google Glass zwar "innovationsbremsend", aber für die Wahrung der Privatsphäre wichtig. "Privatpersonen, die mittels Videoüberwachung Law-and-Order spielen wollen, wurde eine klare Absage erteilt", so die Datenschützer. (red, derStandard.at, 29.4.2013)