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Kleinere Gärtnereien und Bauern sollen von den neuen EU-Saatgutregelungen ausgenommen werden.

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Konsumentenschutz-Kommissar Antonio Borg: "Missverständnisse" waren der Grund der bisherigen Kritik an der EU-Saatgutverordnung.

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Brüssel – Die EU-Kommission rudert bei dem bereits im Vorfeld umstrittenen Entwurf für eine Saatgutverordnung zurück. Von den strengen Registrierungsvorschriften soll es Ausnahmen für die Nutzung traditioneller Sorten sowie für Kleinunternehmen geben. Der zuständige Konsumentenschutz-Kommissar Antonio Borg sagte am Montag in Brüssel, für althergebrachte Sorten würde weiter eine abgeschwächte Regelung gelten, die Erfordernis nach Tests entfalle für sie.

Sogenanntes "für Nischenmärkte bestimmtes Material" müsse überhaupt nicht registriert werden, sagte Borg. Mikrounternehmen bräuchten zudem keine Registrierungsgebühren zu bezahlen. Konkret sieht die EU-Kommission vor, dass Unternehmen bis zu zehn Angestellten und einem jährlichen Umsatz von bis zu 2 Millionen Euro das für Nischenmärkte bestimmte Saatgut ohne Registrierung auf den Markt bringen können. Borg sprach von "Missverständnissen" im Zusammenhang mit bisheriger Kritik an Plänen der EU-Kommission in Hinblick auf traditionelle Sorten von Saatgut.

Ministerrat und Parlament entscheiden

Ausgenommen von dem Anwendungsbereich der Verordnung ist nach Angaben der EU-Kommission der Einsatz von Saatgut für private Zwecke. Hobbygärtner könnten weiterhin jede Art von Pflanzenvermehrungsmaterial erwerben und ihr Saatgut in kleinen Mengen auf dem Markt bereitstellen, erklärte die Kommission. Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, müssen der EU-Ministerrat und das Europaparlament darüber entscheiden.

Kommissar Borg begründete den nunmehrigen Vorstoß der Brüsseler Behörde mit einer angestrebten Vereinfachung und Modernisierung der geltenden Vorschriften. Die EU-Kommission wolle damit auch die Lehren aus dem jüngsten Pferdefleischskandal ziehen, sagte er. So könne die EU-Kommission künftig den EU-Staaten entsprechende DNA-Tests vorschreiben, nicht nur empfehlen.

Berlakovich: "Verbesserungen im Sinne Österreichs"

Zufrieden kommentierte Umweltminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) den Vorschlag: "Unser Widerstand hat sich gelohnt." Man habe "Verbesserungen im Sinne Österreichs durchgesetzt", so Berlakovich. "Die neuen Saatgutverkehrsregelungen dürfen keine Mehrbelastungen für die Produzenten von Saat- und Pflanzgut bringen, insbesondere, wenn sie dem Erhalt der genetischen Vielfalt dienen."

Österreichische Europaabgeordnete versicherten, sich weiterhin für den Erhalt von Artenvielfalt einsetzen zu wollen. "Der Tausch und Verkauf von alten und seltenen Saatgutsorten an die Endnutzer muss auch weiterhin frei erfolgen können", forderten die ÖVP-Parlamentarier Elisabeth Köstinger und Richard Seeber. Die SPÖ-Europaabgeordnete Karin Kadenbach betonte, biologische Artenvielfalt sichere Konsumenten eine Vielfalt an Lebensmitteln und schaffe auch die Voraussetzung zum Überleben der Bestäuberinsekten.

Kritik von Global 2000

Der grüne Landwirtschaftssprecher Wolfgang Pirklhuber sagte: "Der Entwurf zur EU-Saatgutverordnung ist weniger schlimm als erwartet, aber es besteht noch kein Grund zur Entwarnung. Beispielsweise ist das Recht der Bäuerinnen und Bauern, ihr Saatgut untereinander zu tauschen, so für dieses keine exklusiven Eigentumsrechte vorliegt, noch nicht gewährleistet. Hier sind definitiv noch Nachbesserungen notwendig."

Kaum Positives konnten dem Entwurf die Vertreter von Global 2000 abgewinnen. Agrarsprecherin Heidemarie Porstner sagte: "Der heute veröffentlichte Vorschlag ist kein Beitrag zum Gemeinwohl, sondern dient den Interessen der Agrarkonzerne. Beispielsweise können viele Landwirte von den Ausnahmeregelungen nicht profitieren und werden an der Weitergabe von eigenem Saatgut gehindert. Der Saatgutmarkt liegt somit in der Hand der großen Konzerne." (APA/red, derStandard.at, 6.5.2013)