Wien - Im Zuge der Demokratiereform soll es für Blinde und Sehbehinderte Erleichterungen bei der Abgabe von Vorzugsstimmen geben. SPÖ und ÖVP haben in dieser Frage eine Einigung erzielt, berichteten die Ö1-Journale am Donnerstag. Noch fehlt jedoch die Zustimmung von FPÖ oder Grünen, denn die Koalitionsfraktionen wollen die Änderung im umstrittenen zweiten Teil ihres Demokratiepakets unterbringen - und die braucht eine Zweidrittelmehrheit.

Wahl durch Schablone

Behindertenorganisationen hatten vorgeschlagen, dass bei den neu eingeführten Vorzugsstimmen auf Bundesebene nicht unbedingt der Name in das Kandidatenfeld eingetragen werden muss, sondern auch die der Person zugeordnete Nummer ausreichen sollte - was auch Blinde (mittels der schon üblichen Wahlschablone) ohne Unterstützung könnten. Nach der ÖVP will nun auch die SPÖ diesem Wunsch Rechnung tragen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Innenministerium die entsprechenden Listen im Vorfeld barrierefrei zugänglich macht.

Deadline im Juli

Am Donnerstag war im Parlament eine weitere Verhandlungsrunde von Koalitions- und Oppositionsfraktionen zur stockenden Demokratiereform angesetzt. Bei den Verhandlungen kam es allerdings erneut zu keinem Durchbruch. Die Diskussion zur Demokratiereform muss bald eine Ende finden, will man den Beschluss spätestens in der Juli-Plenarwoche - und damit rechtzeitig für die Nationalratswahl Ende September - durchbringen.

FPÖ, Grünen und BZÖ gehen die bisherigen Vorschläge für mehr direkte Demokratie insgesamt zu wenig weit, daneben gibt es Datenschutzbedenken beim Wählerregister. Die drei Fraktionen wollen zumindest verbindliche Volksbefragungen bei erfolgreichen Volksbegehren, eine entsprechende Punktation haben sie vorgelegt. (APA, 23.5.2013)