Wien - Weil der Verfassungsgerichtshof (VGH) im Vorjahr sowohl das österreichische Ehe-Verbot für lesbische und schwule Paare als auch das Standesamtsverbot bei Abschluss der Eingetragenen Partnerschaft für rechtens erklärt hat, will das Rechtskomitee Lambda dies nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu Fall bringen. Der VfGH habe seine eigene Judikatur ignoriert, kritisierte die Organisation am Montag in einer Aussendung.

"Wir sind schockiert, dass die Verfassungsrichter diese international einzigartige sexuelle Rassentrennung bestätigt haben", so Helmut Graupner, Lambda-Präsident und Rechtsanwalt der Beschwerdeführer. Dies sei mit der gleichen Begründung des Ermessensspielraums des Gesetzgebers geschehen, mit dem sie 1989 das "schwer menschenrechtswidrige" antihomosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 aufrechterhalten hätten. "Wie damals bleibt uns jetzt nur mehr die Hoffnung auf den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof", erklärte Graupner. Die Beschwerde sei vergangene Woche eingebracht worden. (APA, 27.5.2013)