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Urlauber die fest sitzen sollen sich in erster Linie beim Unternehmen und beim Versicherer melden.

Foto: AP Photo/Damian Dovarganes

Berlin - Nach der Pleite des deutschen Reiseanbieters GTI Travel sitzen schätzungsweise 5.000 Urlauber in den Reisegebieten fest. Die betroffenen Kunden befänden sich zum größten Teil in der Türkei, aber auch teils in Bulgarien, Griechenland und Ägypten, erklärte am Mittwoch ein Sprecher der Versicherung HanseMerkur in Hamburg, bei der GTI versichert ist. Wie viele Kunden bei GTI noch Reisen für die nächsten Tage und Wochen gebucht hätten, sei derzeit nicht bekannt.

Die in Düsseldorf ansässige GTI Travel, ein großer Veranstalter von Türkei-Reisen, hatte am Montag mitgeteilt, zahlungsunfähig zu sein und ihre Tätigkeit als Reiseveranstalter sofort eingestellt. Das Unternehmen kündigte an, einen Insolvenzantrag stellen zu wollen. Wie ein Sprecher des zuständigen Amtsgerichtes Düsseldorf am Nachmittag sagte, wurde bisher kein entsprechender Antrag eingereicht.

Der Mitteilung von GTI vom Wochenfang zufolge hatte auch die türkische Fluggesellschaft Sky Airlines den Flugbetrieb für den deutschen Markt eingestellt, mit der viele GTI-Kunden in Urlaubsgebiete flogen. Sie gehört wie GTI zur Unternehmensgruppe Kayi Group.

Urlauber sollen Unternehmen kontaktieren

Verbraucherschützer und Reisebranche empfehlen GTI-Kunden, bei Fragen und Unsicherheiten Kontakt mit dem Unternehmen und dem Versicherer HanseMerkur aufzunehmen. Erster Ansprechpartner sei das Unternehmen selbst, sagte eine Sprecherin des Deutschen Reiseverbandes (DRV).

Akut Betroffene, wie etwa Reisende in den Urlaubsgebieten, könnten sich dort Hinweise zu Unterkunft oder Rückreise und dem weiteren Vorgehen einholen. Auch die Kooperationspartner des Reiseveranstalters vor Ort könnten weiterhelfen, von denen die Urlauber mitbetreut werden.

Reiserechtsexpertin Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfahl Betroffenen, "frühzeitig" Kontakt zum Versicherer HanseMerkur aufzunehmen. "Dort gibt es auch Informationen über das weitere Verfahren", sagte Wagner. Reiseveranstalter seien EU-weit dazu verpflichtet, sich gegen Zahlungsunfähigkeit zu versichern. Die Versicherer müssten für alle ausfallenden Leistungen aufkommen. Als Nachweis für den Konkursfall diene Reisenden der sogenannte Sicherungsschein, der mit der Reisebestätigung ausgehändigt werde. (APA, 5.6.2013)