Wien - Jene Wiener Autobesitzer, die über einen Garagenplatz verfügen, sollen künftig ebenfalls ein Parkpickerl (kostenpflichtige Ausnahmeregelung für Kurzparkzonen, Anm.) erstehen können. Das ist eine Empfehlung der Expertenkommission zur Parkraumbewirtschaftung in Wien, die am Mittwoch ihre abschließende Sitzung absolvierte. Außerdem wird die Gratis-Parkzeit von zehn auf 15 Minuten erhöht. Und: Hebammen sollen generell von der Kurzparkregelung ausgenommen werden, teilten Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou und Verkehrssprecher Siegi Lindenmayr in einer Aussendung mit.

Die Parkraumbewirtschaftung wurde in der Sitzung als "wirksame und grundsätzlich richtige Maßnahme" zur Verkehrssteuerung bestätigt, wurde versichert. An den einzelnen Bezirksregelungen soll festgehalten werden, Überlappungszonen wurden dabei als zulässig erachtet. "Die Entscheidung zur Schaffung solcher Zonen fällt in die Zuständigkeit der Bezirke", hieß es.

Stichtag 1. September

Die Ausdehnung der Gratis-Parkzeit von zehn auf 15 Minuten und die Ausnahme für Hebammen tritt mit Anfang September in Kraft. Zudem habe es eine "eindeutige Empfehlung" für die Aufhebung des derzeit geltenden, sogenannten Garagenkriteriums gegeben. Was bedeutet: In Zukunft sollen auch Besitzer bzw. Mieter von Stellplätzen in Garagen die Möglichkeit haben, ein Parkpickerl für ihren Bezirk zu bekommen. Das war bisher nicht der Fall. Der Umsetzungshorizont für die Aufhebung des Garagenkriteriums liegt laut Rot-Grün bei einigen Wochen.

In anderen Bereichen - etwa in der Frage möglicher Tarifstaffelungen - seien Langzeitstudien nötig, wurde betont. Somit sei dazu noch keine abschließende Empfehlung abgegeben worden. Die Fachgruppe war im Zuge der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung im Vorjahr ins Leben gerufen worden. Damals hatte es teils massive Kritik an der Einführung neuer Kurzparkzonen gegeben. (APA, 5.6.2013)