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Das NSA-Datenzentrum in Utah

Foto: apa

US-Internetkonzerne haben kaum eine juristische Handhabe gegen Aufforderungen der Geheimdienste der Vereinigten Staaten zur Herausgabe von Kundendaten. Das als "PRISM" bekannt gewordene Programm stützt sich auf Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA). Das zuletzt 2008 aktualisierte Gesetz erlaubt der Regierung den Zugang zu elektronischen Daten von Nicht-US-Bürgern, wenn diese eine Bedrohung der nationalen Sicherheit darstellen.

Normalfall

Die Anforderungen müssen von einem besonderen Gericht, dem Foreign Intelligence Surveillance Court, genehmigt werden. Das ist der Normalfall: Nach Unterlagen des US-Justizministeriums stimmte das Gericht im vergangenen Jahr allen bis auf einen von 1.856 Anträgen zu. Der eine wurde zurückgezogen, bevor das Gericht ein Urteil fällte.

Streng geheime Entscheidungen

Alle Entscheidungen des Gerichts sind dabei geheim. Experten zufolge werden den Unternehmen auch keine Einzelheiten über die Fälle mitgeteilt. Da sich Firmenanwälte nicht Ermittlungen entgegenstellen wollen, die vielleicht einen Terror-Anschlag verhindern könnten, führt dies zumeist zu einer engen Zusammenarbeit der Konzerne mit den Behörde. Ihnen steht im Gegenzug für die Kooperation per Gesetz eine Entschädigung sowie Straffreiheit zu. Zwar könnten die Unternehmen beim Gericht Einspruch einlegen und den Fall theoretisch bis zum Obersten Gericht durchklagen. Es ist allerdings nicht bekannt, ob jemals Widerspruch angemeldet wurde. (APA, 9.6.2013)