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Der automatische Informationsaustausch in der EU soll auf Investmentfonds, Lebensversicherungen, innovative Finanzinstrumente sowie Trusts und Stiftungen ausgeweitet werden.

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Steuerkommissar Semeta will zudem bereits nächste Woche mit der Schweiz über eine Verschärfung des bestehenden Zinsbesteuerungsabkommens verhandeln.

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Stichwort Quellensteuer: Über 60 Millionen Euro flossen seit 2005 etwa aus dem Nachbarland Schweiz nach Österreich.

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Brüssel - EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta schlägt eine Ausweitung des automatischen Informationsaustausches auf alle Einkommensarten vor. Das soll nur innerhalb der 27 EU-Mitgliedsländer gelten und mit einer überarbeiteten Amtshilferichtlinie passieren. Nicht betroffen ist die Reform der Zinsbesteuerungsrichtlinie, die laut Entscheidung des EU-Gipfels vom Mai bis Jahresende beschlossen werden soll und die noch dem "Ja" Österreichs und Luxemburgs harrt.

Semeta hofft nun darauf, dass die Regierungs-Hierarchie in Wien funktioniert. "Die Finanzminister müssen die Anweisungen ihrer Staats- und Regierungschefs befolgen", lässt der Kommissar die Finanzminister Maria Fekter (Österreich) und Luc Frieden (Luxemburg) wissen.

Auch Dividenden erfasst

Die Erweiterung ist für Semeta eine "machtvolle Waffe in unserem Arsenal, um einen starken Schlag gegen Steuerflucht" zu führen. Die Amtshilferichtlinie umfasst derzeit nur einen automatischen Info-Austausch für fünf Einkommensarten - Gehälter aus unselbstständiger Beschäftigung, Pensionen, Lebensversicherungen, Grund und Boden sowie Verwaltungsvergütungen (Aufsichtsratsgebühren) -, der aber auch erst Anfang 2015 in die Praxis umgesetzt wird.

Nun geht es um eine Ausweitung nicht nur auf Dividenden, Veräußerungsgewinne und Tantiemen/Lizenzgebühren, sondern auf sämtliche Einkommensarten. Der automatische Informationsaustausch soll auf Investmentfonds, Lebensversicherungen, innovative Finanzinstrumente sowie Trusts und Stiftungen ausgeweitet werden.

Ungeschicktes Timing

Die EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie wiederum umfasst nach ihrer Beschlussfassung 2003 und der Anwendung seit 2005 Zinseinkommen, die in einem Mitgliedsland an sogenannte Steuerausländer bezahlt werden. Dabei hatten zuletzt Österreich und Luxemburg als Alternative zum automatischen Informationsaustausch die Möglichkeit der Quellensteuer genützt. Mehr als 60 Millionen Euro flossen seit 2005 etwa aus der Schweiz nach Österreich.

Gleichzeitig stimmten Österreich und Luxemburg zuletzt doch einem Mandat der EU-Kommission für Verhandlungen mit Drittstaaten über eine Ausweitung des Informationsaustausches zu. Pikant daran ist, dass dieses Verhandlungsmandat der Kommission mit der Schweiz, Liechtenstein, Andorra, San Marino und Monaco auf dieser erweiterten, aber noch nicht beschlossenen Zinsbesteuerungsrichtlinie innerhalb der EU basiert. Die Verhandlungen sollen demnächst starten. Von der Schweiz ist bis dato aber wenig Bereitschaft bekannt, zum automatischen Informationsaustausch überzugehen.

Die Schweizer haben derweil Post aus Brüssel bekommen. Semeta kündigt darin an, nächste Woche mit der Schweiz Verhandlungen über eine Verschärfung des Zinsbesteuerungsabkommens aufnehmen zu wollen.

US-Datenhunger

Gegen Steuerbetrug richtet sich auch ein weiteres europäisches Pilotprojekt mit Namen FATCA. Bei dem von Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Spanien und Italien initiierten Programm sind laut Semeta bald 17 EU-Staaten dabei. Neben den Initiatoren seien das Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, die Slowakei und Tschechien.

Beim Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) geht es darum, dass die USA Informationen über ihre Bürger in Europa von den EU-Staaten verlangen. Das US-Steuergesetz FATCA zwingt damit ausländische Finanzinstitutionen zur automatischen Datenübermittlung. Österreichs Ressortchefin Fekter wiederum bemängelte FATCA. Derzeit handle es sich um eine Einbahnstraße, "die Amerikaner wollen von uns Daten, ohne dass im selben Atemzug wir Daten von den USA erhalten".

Kein europäisches FACTA

Warum die EU nicht Zinsbesteuerungsrichtlinie und Amtshilferichtlinie zusammenführt, um eine Art europäische FATCA zu bilden, fragen sich viele Beobachter. Darauf angesprochen sagt Semeta, es gehe derzeit darum, die Verhandlungen über die revidierte Zinsrichtlinie abzuschließen. Außerdem werde "das, was ich heute präsentiert habe, (die erweiterte Amtshilferichtlinie, Anm.) auch Teil unserer Verhandlungen mit den Drittstaaten sein".

Hintergrund ist, dass die Amtshilferichtlinie nur innerhalb der EU-27 gilt, die Zinsbesteuerungsrichtlinie aber auch für die Drittstaaten Wirkung haben soll. Eine Kombination der beiden würde den Wirkungsbereich eines Info-Austausches auf alle Bereiche auch für die Drittstaaten ausdehnen. (APA/red, derStandard.at, 12.6.2013)