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Liesing bei Nacht. Nur zwischen 22 Uhr und 6 Uhr wird in dem Wiener Bezirk künftig Prostitution erlaubt sein.

Wien - In einem weiteren Wiener Gemeindebezirk wird Prostitution auf der Straße künftig nicht mehr rund um die Uhr erlaubt sein: Nach der Leopoldstadt wird nun auch in Liesing die Ausübung des Gewerbes tagsüber verboten. "Die Verordnung soll Anfang Juli in Kraft treten", bestätigte Bezirksvorsteher Gerald Bischof am Donnerstag einen Bericht auf wien.orf.at. In Liesing hat sich beim Industriegebiet ein Straßenstrich etabliert, was auch zu Anrainerprotesten führte.

Das Prostitutionsgesetz verbietet seit 2011 die Ausübung des "horizontalen Gewerbes" in Wohngebieten. Damit wurde die legale Straßenprostitution aus der Felberstraße, der Linzer Straße sowie der äußeren Mariahilfer Straße verbannt. Damals wurden Teile des Praters und des Auhofs als jene Orte empfohlen, wo die Frauen legal ihrem Geschäft nachgehen können, da diese nicht als Wohngebiet gewidmet sind. Die Empfehlung für den Auhof wurde aus Sicherheitsgründen später wieder zurückgenommen.

Erlaubt, erst wenn es dunkel ist

Geplant waren auch sogenannte Erlaubniszonen. Doch bis dato hat sich kein Bezirk bereit erklärt, ein solches Areal einzurichten.

Aktuell versehen circa 20 Damen ihren Dienst - legal - in der Brunner Straße in Liesing, so eine Sprecherin der zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger. In der heute Nachmittag stattfindenden Sitzung der Bezirksvertretung wird nun über einen Verordnungsentwurf der Polizei abgestimmt, der die zeitlichen Beschränkungen vorsieht: "Ich bin definitiv sicher, dass er eine deutliche Mehrheit finden wird", so Bischof.

Tritt die Verordnung in Kraft, dann dürfen Prostituierte in den Sommermonaten bis Ende September ihrer Arbeit zwischen 6.00 und 22.00 Uhr nicht mehr nachgehen. Auch für den Rest des Jahres gibt es zeitliche Einschränkungen.

Totales Verbot gefordert

Für den Bezirkschef ist dies nur ein erster Schritt, er fordert ein totales Verbot. Denn: "Es gibt im betroffenen Bereich keinerlei Möglichkeiten, die auf der Straße legal angebahnte Prostitution auch legal auszuüben. Der Vollzug der Prostitution findet daher im Regelfall gesetzwidrig im Auto des Freiers statt." Außerdem würden die Spuren der Nacht, etwa Kondome, wie auch Belästigungen von Frauen auf der Straße für Anrainerbeschwerden sorgen.

Ein weiterer Straßenstrich befindet sich im Bereich Perspektivstraße und Messestraße. Auch hier ist die Prostitution tagsüber verboten und nur in der Nacht erlaubt. Wie lange hier noch Damen dem Gewerbe legal nachgehen dürfen, ist aber offen. Denn bei dem Areal, an dem derzeit u.a. die neue Wirtschaftsuniversität errichtet wird, handle es sich um Stadtentwicklungsgebiet, so die Sprecherin der Stadträtin. Sollte es zum Wohngebiet werden, dann ist Prostitution dort vom Gesetz her nicht mehr erlaubt. (APA, 13.6.2013)