Tunis - Im Verfahren um den Nackt-Protest einer deutschen Studentin in Tunis hat am Freitag der Berufungsprozess begonnen. Die seit dem 29. Mai im Gefängnis sitzende Frau erklärte dabei erneut, sie habe mit dem Auftritt in der tunesischen Hauptstadt nicht die Gefühle der Menschen im Land verletzen wollen. Ziel der Aktion sei allein ein friedlicher Protest gegen die Inhaftierung einer Frauenrechtsaktivistin gewesen.

Die junge Philosophiestudentin aus Hamburg war am Mittwoch vergangener Woche in erster Instanz zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah unter anderem den Straftatbestand "unsittlichen Verhaltens" als erwiesen an. Gemeinsam mit der Deutschen sprach das Gericht auch zwei an der Protestaktion beteiligte Französinnen schuldig. Alle drei Frauen sind Mitglied der Frauenrechtsgruppe Femen.

Verteidigung verlangt Freilassung

Ein Urteil in dem Berufungsprozess wurde am Freitag nicht erwartet. Die Anwälte von Nebenklägern setzten sich wegen des angeblich zu kurzfristig angesetzten Verhandlungstermins für eine Vertagung ein. Die Verteidigung verlangte eine vorübergehende Freilassung der Angeklagten. (APA, 21.6.2013)