Der US-Elektronikriese Apple hat in Europa kein Patent mehr auf eine "rechnende Vorrichtung mit dynamisch dekorativem Aussehen". Die entsprechende Eintragung kippte das Münchener Bundespatentgericht laut einer Mitteilung vom Dienstag. Geklagt hatte der Handybauer Motorola, der mittlerweile zum Internetriesen Google gehört.

Gerätegehäuse des Rechners von innen beleuchtbar

Ein Blick ins Patentregister verrät, was sich hinter dem "dynamisch dekorativen Aussehen" verbirgt: Demnach ist das Gerätegehäuse des Rechners von innen beleuchtbar. Die Nutzer könnten dann die Lichtquellen so einstellen, dass die transparenten Gehäusewände den Wünsche oder Empfindungen der Nutzers gemäß leuchten. (APA, 25.6. 2013)