Wien - Der Nationalrat trifft am Donnerstag zum vorletzten Mal vor der Sommerpause zusammen.

Geprägt von teils wehmütiger Abschiedsstimmung beschloss der Nationalrat am Donnerstag zwei wichtige Pflege-Regelungen: Karenz und Teilzeit für pflegende Angehörige werden ermöglicht und der Pflegefonds bis Ende 2016 verlängert. In der Debatte verabschiedete sich "der halbe Sozialausschuss", wie Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) mit Dank an die Scheidenden feststellte.

Sicher nicht mehr dem nächsten Nationalrat angehören werden die langjährige Vorsitzende des Sozialausschusses, Renate Csörgits (SPÖ), und ihr Stellvertreter Karl Donabauer (ÖVP) sowie die langjährige Obfrau des Familienausschusses Ridi Steibl (ÖVP) und der SPÖ-Sozialpolitiker Franz Riepl. Bei der Wahl am 29. September um den Verbleib im Hohen Haus zittern müssen vom BZÖ Ex-Sozialministerin Ursula Haubner und Ex-Staatssekretär Sigisbert Dolinschek sowie der alt gediente Grüne Sozialsprecher Karl Öllinger.

Pflegegesetz beschlossen

Die Gesetze zum Pflegebereich wurden - weitgehend - auch von der Opposition mitgetragen: Pflegekarenz und -teilzeit wurden einstimmig beschlossen. Der Verlängerung des Pflegefonds stimmte nur die FPÖ nicht zu - als Ausdruck ihrer dringlichen Forderung nach einem Gesamtkonzept für den Pflegebereich.

Was die Pflegekarenz angeht, ist diese bis zu drei Monate möglich. Für die Job-Unterbrechung ist ein einkommensabhängiges Karenzgeld (in Höhe des Arbeitslosengelds, maximal 1.400 Euro monatlich) vorgesehen. Daneben wird auch die Möglichkeit der Pflegeteilzeit geschaffen, die ebenfalls maximal drei Monate in Anspruch genommen werden kann. Dabei darf die Arbeitszeit auf ein Minimum von zehn Stunden pro Woche reduziert werden.

Ebenfalls einstimmig gebilligt wurde die - im Zuge des jüngsten Hochwassers vereinbarte - Gleichstellung von Arbeitern mit Angestellten bei der Entgeltfortzahlung im Katastrophenfall. 

Offenlegung der Nebeneinkünfte verändert

Einstimmig hat der Nationalrat am Donnerstag die neuen Offenlegungsregelungen für die Nebenjobs von Parlamentariern repariert. Künftig müssen auch Spitzenfunktionen als Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder veröffentlicht werden, nicht nur normale Dienstverhältnisse und selbstständige Tätigkeit. Außerdem werden auch weitere politische Funktionen Abgeordneter wie Bürgermeister oder Gemeinderat im Internet veröffentlicht und Landtagsabgeordneten in die Regelungen einbezogen.

Für die Landtage wurde in der Sitzung per Abänderungsantrag noch ein Termin fixiert: Ab 1. Jänner 2014 müssen sie ihre sonstigen Tätigkeiten ebenso melden wie die Parlamentsmitglieder; veröffentlicht werden die Nebenjobs im Internet. Im Nationalrat tritt die Regelung mit der Neukonstituierung nach der Wahl vom 29. September in Kraft.(APA, 4.7.2013)