Frage: Werden Einbürgerungen jetzt einfacher?

Antwort: Nein, hier sind sich Novellen-Befürworter und Kritiker einig. Doch während etwa Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP) die restriktiven Regeln wegen der "hohen Zuwanderung" richtig findet, werten sie Experten wie der Politologe Rainer Bauböck als demokratiepolitisch schädlich: Immer mehr in Österreich wohnende Menschen dürften nicht wählen.

Frage: Aber mit der Novelle wird doch die Einbürgerung nach sechs Jahren erleichtert?

Antwort: Das stimmt, und zwar für alle Einbürgerungswilligen, die nach sechs Jahren Deutsch auf Fremdsprachenmaturaniveau können oder drei Jahre freiwillig ehrenamtlich gearbeitet haben (wenn sie alle anderen Voraussetzungen erfüllen). Staatssekretär Kurz sieht das als Ansporn für "Integration durch Leistung", während etwa der Politologe Gerd Valchars meint, dass die Regelung wegen der strengen Vorgaben nur wenigen nutzen wird: so wie eine ähnliche Bestimmung, die von 2000 bis 2006 gegolten hat.

Frage: Wie viel muss ein Einbürgerungswilliger künftig in welchem Zeitraum verdienen, um die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten?

Antwort: Derzeit, also 2013, sind das 873,63 Euro für Einzelne, 1255,89 Euro pro Paar und für jedes Kind mindestens 129,24 Euro netto pro Monat. Darüber hinaus müssen auch alle "regelmäßigen Aufwändungen" (Miete, Kreditraten, Pfändungen, Unterhaltszahlungen) durch das Einkommen gedeckt sein. Als Durchrechnungszeitraum gelten die besten drei der vergangenen sechs Jahre. Auf alle Fälle muss aber im halben Jahr vor dem Antrag dieses Geld zu Verfügung gestanden haben. Einzige Ausnahme hier: der Bezug von Kinderbetreuungsgeld. Detto sind künftig auch schwerbehinderte Menschen von dem Einkommensnachweis befreit.

Frage: Welche Einbürgerungsvoraussetzungen gelten künftig noch?

Antwort: Etwa, wie schon derzeit, der ununterbrochene legale Aufenthalt - im Regelfall zehn Jahre, bei beschleunigter Einbürgerung sechs Jahre lang. Gibt es hier eine Unterbrechung, auch nur für einen Tag, heißt es: zurück an den Start. Auch müssen Einbürgerungswerber unbescholten sein, wobei auch manche Verwaltungsstrafen als "Vorstrafe" gelten.

Frage: Aber für uneheliche Kinder österreichischer Väter gibt es doch Verbesserungen? Immerhin war deren Lage der Anlass für die Novelle.

Antwort: Richtig, diese Kinder sind künftig ab Geburt Österreicher - wenn sich der Vater bis zu acht Wochen nach der Geburt als solcher zu erkennen gegeben hat. Was Betroffene jedoch frustriert: Das gilt nur für Kinder, die ab Inkrafttreten der Novelle auf die Welt kommen, also nicht rückwirkend.

Frage: Und die Putativösterreicher? Haben Personen, die nach bürokratischen Fehlern als Einheimische galten, jetzt eine Einbürgerungschance?

Antwort: Ja, wenn der Fehler 15 Jahre bestand - und wenn Betroffene ihn innerhalb von sechs Monaten anzeigen. (Irene Brickner, DER STANDARD, 5.7.2013)