Wien - Der durch den Wiener Neustädter Tierschützer-Prozess in Verruf gekommene "Mafia-Paragraf" 278a 'Strafgesetzbuch ist Freitag kurz vor Mitternacht vom Nationalrat entschärft worden. Konkret soll nicht mehr darauf abgestellt werden, dass die Gruppe "erheblichen Einfluss auf Politik und Wirtschaft" ausüben will sondern nur noch darauf, ob sie sich im großen Umfang finanziell bereichern will. Dies sei eigentlich auch die Intention des ursprünglichen Gesetzes gewesen, erklärte VP-Justizsprecher Michael Ikrath.

Beim Wiener Neustädter Prozess mussten sich jedoch mehr als ein Jahr lang 13 Tierschutz-Aktivisten wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vor Gericht verantworten. Letztlich erfolgten in diesem Punkt zwar Freisprüche, dennoch gab es allgemeine Kritik an der überschießenden Regelung. Die nun vollzogene Änderung fußt auf einer Evaluierung des Paragrafen durch die Strafrechtsexpertin Susanne Reindl-Krauskopf.

Mit einem Abänderungsantrag wurde zudem die Strafbarkeit der Terrorismus-Finanzierung erweitert. Strafbar wird, Einzelpersonen zu unterstützen, von denen man weiß, dass sie Terroraktivitäten setzen - unabhängig von einem konkreten terroristischen Verwendungszweck.

Ablehnung kam dazu von den Freiheitlichen, zu schwammige Formulierungen kritisierten. Die missfielen freilich auch den Grünen beim Antrag in Sachen Terrorismus-Finanzierung, insgesamt sagten sie aber im Gegensatz zur FPÖ Ja zur Novelle. (APA, 6.7.2013)